Alles rund um Aachen
Wer schon immer mit dem Gedanken gespielt hat einmal selbst zu sehen,
wie der Alltag in deutschen Gerichtssälen abläuft und vor allem auch
daran interessiert ist, selbst eine wichtige Rolle bei der
Urteilsfindung zu spielen, hat jetzt die Möglichkeit dazu: Die Stadt
Aachen konnte für die am 17. Oktober stattfindende Jugendschöffenwahl
bisher noch nicht die erforderliche Anzahl von Jugendschöffen
vorschlagen. Aus diesem Grund ist es jetzt wieder möglich, sich für das
Jugendschöffenamt für die Amtsperiode 2014 bis 2018 zu bewerben.

Als Schöffen bezeichnet man die ehrenamtlichen Richter bei der
Strafgerichtsbarkeit der Amts- und Landgerichte. In der Hauptverhandlung
haben Schöffen sogar dieselben Rechte wie der Berufsrichter und üben –
neben ihm als „Vertreter des Volkes“ – in vollem Umfang und mit
gleichem Stimmrecht das Richteramt aus. Das bedeutet wiederum, dass man
auch aktiv bei der Urteilsfindung mitwirkt und außerdem bei der
Festsetzung des Strafmaßes mitentscheidet. Die Voraussetzungen dafür
sind, dass man bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und im Idealfall
nicht über 70 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
und in Aachen wohnt. Weiterhin sollten Interessierte ein erzieherisch
befähigt sein und Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Weitere Infos
dazu findet man im Internet unter www.schoeffen.de oder
www.schoeffen-nrw.de. Dort gibt es auch die Bewerbungsvordrucke.

Der ausgefüllte Bewerbungsvordruck sollte dann – möglichst schnell
und bis zum 20. September – an die Stadt Aachen, Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule, FB 45/610, 52058 Aachen im Verwaltungsgebäude
Mozartstraße 2-10 geschickt werden. Unter 0241/432 45610 erhält man auch
weitere Auskünfte.






Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
Fachbereich Presse und Marketing
Haus Löwenstein
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52058 Aachen