Alles rund um Aachen
StädteRegion Aachen. Das Trinkwasser hat in Deutschland eine hervorragende Qualität. Damit das so bleibt, muss darauf geachtet werden, dass Pflanzenschutzmittel und andere chemische Substanzen nicht das Grund- und Oberflächenwasser verunreinigen.
Aus diesem Grunde ist ein konsequenter Schutz der Gewässer - unter anderem vor Pflanzenschutzmitteln - notwendig. Die Untere Wasserbehörde der StädteRegion Aachen weist jetzt auf die geltenden Regeln beim Umgang mit so genannten „Unkrautvernichtungsmitteln“ hin.

„Unkraut nennt man die Pflanzen, deren Vorzüge noch nicht erkannt wurden“, sagt der städteregionale Umweltdezernent Uwe Zink mit einem Schmunzeln. Um störendes Unkraut loszuwerden, ohne Wasser und Umwelt zu gefährden, bevorzugt er sinnvolle Alternativen wie mechanische oder thermische Verfahren.

Dem Schutz der Gewässer wird unter anderem im Pflanzenschutzgesetz höchste Priorität eingeräumt. Dazu gibt es strenge gesetzliche Regelungen. So ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf allen Freilandflächen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, grundsätzlich untersagt. Dieses Anwendungsverbot gilt insbesondere auch für alle Wege und Plätze rund ums Haus. Wenn Pflanzenschutzmittel auf befestige Flächen gesprüht werden, verbleiben sie zwar zunächst dort. Spätestens der nächste Regen spült sie aber entweder direkt in die Gewässer oder in die Kanalisation und damit trotz Kläranlage ebenfalls in den Wasserkreislauf. Das bedeutet ein Risiko für die Umwelt und das Trinkwasser. Verstöße gegen dieses Verbot werden als Ordnungswidrigkeit mit teils empfindlichen Geldbußen geahndet.
Übrigens: Auch der Einsatz diverser „Hausmittelchen“ ist auf den genannten Flächen zur Unkrautentfernung untersagt. Hierunter fallen zum Beispiel Essigsäure, Salz, Haushaltsreiniger und dergleichen sowie auch Pflanzenschutzmittel, die nicht mit „biologisch abbaubar“ oder ähnlichem gekennzeichnet sind.

Eingesetzt werden dürfen Pflanzenschutzmittel auf gärtnerisch genutzten Freiflächen (z. B. Beeten und Rasen).

Dazu sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:

•        Pflanzenschutzmittel sollten nur im Fachhandel und nicht aus dubiosen Quellen - etwa im Internet bezogen werden.
•        Nur in Deutschland zugelassene Mittel (Kennzeichnung: „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“) dürfen angewendet
          werden.
•        Die Gebrauchsanweisung des Mittels muss unbedingt beachtet werden.
•        Behandelt werden sollte nur die tatsächlich vorgesehene Fläche, benachbarte Bereiche (insbesondere in der Nähe von Gewässern) sind
          auszusparen.
•        Restmengen und Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall ins Waschbecken (Abfluss), den Gully oder die Gewässer gelangen.

Übrigens: das ökologisch und ökonomisch sinnvollste Unkrautvernichtungsmittel ist immer noch die Hacke.

Weitere Informationen und Tipps zur Unkrautentfernung findet man im Internet unter: www.wasser-und-pflanzenschutz.de