Alles rund um Aachen

Das Welterbe-Komitee hat dem Aachener Domkapitel jetzt nach seiner aktuellen jährlichen Sitzung in Phnom Penh mitgeteilt, dass es die von der Stadt vorgeschlagene Pufferzone für das Weltkulturerbe „Dom zu Aachen“ akzeptieren wird. Eine entsprechende „Denkmalbereichssatzung Innenstadt“, mit der große Teile der Innenstadt als Denkmalbereich ausgewiesen wurden, hatte der Rat bereits im März 2011 verabschiedet. Diese Satzung dient als lokale, rechtliche Absicherung zur Umsetzung der Pufferzone. Damit soll das historische Stadtbild bewahrt und gleichzeitig die Stadt weiterentwickelt werden. Ziel ist es, einen Bestandsschutz im denkmalpflegerischen Sinne zu sichern, ohne dass eine „museale“ Innenstadt gewünscht ist.

 

Der Aachener Dom wurde 1978 als erstes deutsches Kulturdenkmal in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Um auch die Aachener Innenstadt im Gesamten als historisches Erbe zu sichern und somit – wie von der UNESCO gefordert – eine so genannte Pufferzone für das Weltkulturerbe Aachener Dom zu schaffen, gibt es nach der Denkmalbereichssatzung in der Innenstadt mehrere abgestufte Schutzzonen, in denen unterschiedliche Regeln für Neubauten oder bauliche Veränderungen gelten. Mittelpunkt ist das Ensemble Dom, Rathaus und Katschhof, es folgt der Grabenring mit den Torstraßen. Mehrere Sichtachsen sollen darüber hinaus die Silhouetten von Dom und Rathaus schützen.

 

Weitere Informationen stehen unter dem Link  http://www.aachen.de/images/pressefotos/pufferzone_weltkulturerbe_dom.zip

zum Download bereit.

 

Ausführliche Infos findet man auch im Internet unter der Adresse http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/planen_bauen/Denkmalpflege/welterbe/index.html

 

 

 

 

Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
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