Alles rund um Aachen
Die neue Broschüre der Stadt Aachen „Geld sparen mit
Modernisierung-Steuervorteile für Wohneigentümer in
Sanierungsgebieten“ erläutert, wie Wohnungs- oder Hauseigentümer
durch modernisieren, sanieren oder Instand setzen in einem der drei
Sanierungsgebiete Aachen-Innenstadt, Aachen-Nord oder Aachen-Ost,
Steuern sparen können – auch wenn das Gebäude für eigene Wohnzwecke
genutzt wird. Voraussetzung für die verbesserte Abschreibungsmöglichkeit
ist, dass es sich um keine Luxussanierung handelt, sondern lediglich um
die Behebung von Mängeln in bestehendem Wohnraum. Das heißt: Der Einbau
eines Bades oder der Ersatz defekter Bauteile zur Wertsicherung eines
Gebäudes zählt und kann somit gefördert werden kann. „Wir haben großes
Interesse daran, dass Wohnraum in angemessener Weise und Zustand
angeboten wird“, bekräftigte Gisela Nacken, Planungs- und
Umweltdezernentin der Stadt Aachen, bei der Vorstellung der Broschüre.

Bevor man jedoch mit dem Bauen loslegt, muss mit der Stadt Aachen eine
Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Zudem sollen die
vereinbarten Maßnahmen – nach Vertragsabschluss – innerhalb von fünf
Jahren umgesetzt werden. Sobald die Modernisierungsarbeiten beendet
sind, wird ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung der
Modernisierungsbescheinigung gestellt. Dieser dient als Vorlage dem
Finanzamt, das in eigener Zuständigkeit die steuerrechtlichen
Voraussetzungen prüft. Ein Tipp der Bauverwaltung: Rechtzeitig Kontakt
mit dem Finanzamt und der Stadt Aachen aufzunehmen um geplante bauliche
Maßnahmen zu besprechen.

Weitere Informationen unter:
www.aachen.de/modernisierungsbescheinigung





Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
Fachbereich Presse und Marketing
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52058 Aachen