Alles rund um Aachen
Versorgungsamt nimmt Anträge entgegen.

StädteRegion Aachen.  Ab 01. August 2013 tritt die Regelung zum sogenannten Betreuungsgeld in Kraft. Eltern haben Anspruch auf diese Form der finanziellen Unterstützung, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Anträge auf Betreuungsgeld nimmt das Versorgungsamt der StädteRegion Aachen entgegen.

Das Betreuungsgeld wird ausschließlich für Kinder gezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Anspruch auf Betreuungsgeld besteht erst, wenn die Eltern die ihnen zustehenden Monatsbeträge für das Elterngeld vollständig verbraucht haben. Es ist nicht möglich, Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Da den Eltern bzw. Alleinerziehenden grundsätzlich 14 Monatsbeträge für das Elterngeld zustehen, kann das Betreuungsgeld im Regelfall vom ersten Tag des 15. Lebensmonats und maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Zunächst beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 werden pro Kind 150 Euro monatlich gewährt. Das Betreuungsgeld wird als Geldleistung ausgezahlt.



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Das Betreuungsgeld kann ab dem 01. August 2013 für Kinder, die ab dem 01. August 2012 geboren sind, beansprucht werden.
„Entscheidend für die Erteilung des Betreuungsgeldes ist die Arbeitsstelle der Eltern. So können auch Eltern, die beispielsweise in der StädteRegion Aachen arbeiten, aber in Belgien wohnen, Betreuungsgeld beantragen“, erklärt Martina Hund, Leiterin des städteregionalen Versorgungsamtes.

Hinweis:
Anträge zum Betreuungsgeld können entweder persönlich beim städteregionalen Versorgungsamt, Zollernstraße 10, 52070 Aachen, abgeholt oder auf Wunsch gerne zugesandt werden. Sie stehen auch im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/betreuungsgeldzum Herunterladen bereit. Dort gibt es auch Infos zum Betreuungsgeld, ebenso wie bei Hans-Dieter Jansen vom Versorgungsamt, telefonisch unter 0241/51985714 oder per Mail unter hans-dieter.jansen@staedteregion-aachen.de.

Die NRW-Landesregierung hat darüber hinaus ein zentrales Informtionsangebot eingerichtet. Interessenten können sich beim Landesministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, telefonisch unter 0211/837-1912 oder per Mail unter betreuungsgeld@mfkjks.nrw.de über das Thema „Betreuungsgeld“ informieren.