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StädteRegion Aachen. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen weist eindringlich auf die bestehende Impfempfehlung gegen Masern hin. Zwar gebe es derzeit noch keinen Masernfall in der StädteRegion Aachen, es bestehe aber dennoch die Gefahr einer weiteren Verbreitung der tückischen Krankheit.



Bild: (Ilike -fotolia)
Ein kleiner Pieks schützt. Das Gesundheitsamt der StädteRegion  weist auf die Gefahr durch Masern hin und wirbt für die schützende Impfung
Im Umfeld einer Freien Waldorfschule im Rhein-Erft-Kreis war es zu einem Ausbruch von bereits 23 Erkrankungen an Masern gekommen. Es handelt sich um 10-19 jährige Schüler sowie weitere Kontaktpersonen. Vermutlich hängt die Erkrankung mit einem Aufenthalt in Bayern zusammen, einem der bundesweiten Schwerpunkte der Ausbrüche. Das Gesundheitsamt der StädteRegion hat in einem konkreten Fall auch eine Familie, die in Bayern Kontakt mit Erkrankten hatte, überprüft. Dort war der Impfstatus allerdings vollständig, so dass keine Infektion erfolgen konnte.
Derzeit gibt es in der StädteRegion noch keine erkrankten Personen. Es besteht dennoch die Gefahr einer weiteren Verbreitung. „Zum Schutz vor Masern empfiehlt die Ständige Impfkommission die bekannte Schutzimpfung. Bei den Einschulkindern haben wir in der StädteRegion eine sehr hohe Impfquote von 94 Prozent der durch zwei Masernimpfungen völlig geschützten Kinder erreicht, “ ist Dr. Verena Bochat vom Gesundheitsamt der StädteRegion durchaus zufrieden. Denn Masern sind ebenso gefährlich wie hochansteckend:
Die Krankheit wird ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Über die Atemwege führt allerdings nahezu jeder Kontakt einer ungeschützten Person zu einem Erkrankten zur Ansteckung. Da es sich um eine Erkrankung durch Viren handelt, ist keine gezielte Behandlung möglich. „Während der Masernerkrankung kann es durch ein geschwächtes Immunsystem auch zu schwerwiegenden Komplikationen kommen, die bleibende Folgeschäden verursachen“, gibt Dr. Bochat zu bedenken.

Die Impfempfehlung gilt übrigens nicht nur für Kinder: Auch Erwachsene (nach 1970 geboren), die keine doppelte Impfung gegen Masern vorweisen können, sind aufgerufen, das bei ihrem Hausarzt nachzuholen.
Aus aktuellem Anlass hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Informationen für Eltern, Jugendliche und nach 1970 geborene Erwachsene unter anderem in den Sprachen Deutsch, Russisch, Türkisch und Französisch bereitgestellt. Sie finden diese Informationen auf der Internetseite www.impfen-info.de.
Ein Steckbrief der Erkrankung Masern steht unter dem Link: http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masernbereit.