Polizeibericht

Aachen/Eschweiler (ots) Am 06.02.2024 ist es gleich zu mehreren Verkehrsunfällen in Aachen und Eschweiler gekommen, bei denen sich Unfallbeteiligte vom Ort des Geschehens entfernt haben, ohne den anderen Beteiligten ihre Personalien anzugeben oder auf die Polizei zu warten. Damit werden die Sachverhalte ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Das Verkehrskommissariat sucht nun Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den folgenden Unfällen abgeben können:

Ein E-Scooter-Fahrer, der am Morgen gegen 8.13 Uhr den Kreisverkehr an der Charlottenburger Allee in Aachen nutzte, wurde von einer unbekannten Fahrerin in einem schwarzen Pkw touchiert und zu Fall gebracht. Der 20-Jährige wurde dabei leicht verletzt. Die Fahrerin setzte ihre Fahrt kurz nach dem Unfall in Richtung Schönebergstraße fort.

Wenig später, um kurz vor 10 Uhr, ereignete sich ein Unfall in der August-Thyssen-Straße in Eschweiler. Der Geschädigte schildert, dass ihm auf dem Parkplatz "Marktforum" ein Pkw über den Fuß gefahren sei. Das Auto habe zwar kurz angehalten und die Beifahrerin sei auch kurz ausgestiegen. Sie habe sich dann aber, mit dem Hinweis er solle doch besser aufpassen, vom Parkplatz entfernt. Bei dem Fahrer soll es sich um einen älteren Mann zwischen 60 und 80 Jahren gehandelt haben.

Der dritte Unfall ereignete gegen 21.45 Uhr im Freunder Weg in Aachen. Um ein Kind aus dem Fahrzeug zu heben, hatte sich die Geschädigte in die geöffnete Fahrertüre ihres Pkw gestellt und in Richtung Fahrzeug gedreht. Nach Angaben der Geschädigten habe dann ein schwarzer Audi, der in Richtung Eisenbahnweg unterwegs war, die Fahrertüre touchiert und sie gegen den Rahmen ihres Fahrzeugs gedrückt. Dabei wurde sie leicht verletzt. Der Pkw entfernte sich nach dem Unfall weiter in Richtung Eisenbahnweg.

Hinweise nimmt das Verkehrskommissariat der Aachener Polizei zu Bürozeiten unter der Rufnummer 0241/9577-42101 entgegen.

Info: Nicht selten sind sich Fahrerinnen und Fahrer nicht darüber im Klaren, wann man Beteiligte oder Beteiligter eines Unfalls ist und wann nicht. Die rechtliche Definition dazu findet sich in §34 StVO: "Unfallbeteiligter ist jede Person, deren Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann." Dies bedeutet, dass es gar nicht zwangsläufig zu einem Zusammenstoß mit dem eigenen Fahrzeug gekommen sein muss. Es bedeutet auch, dass nicht nur der Verursacher als Unfallbeteiligter gilt. Bei allen Unfallbeteiligten greifen die gesetzlichen Folgepflichten jedoch unmittelbar. Auch diese sind in §34 StVO zu finden. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, kann sich sogar wegen unterlassener Hilfeleistung oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort strafbar machen. Im Zweifel sollten Sie lieber anhalten und sich vergewissern, ob Sie am Unfall beteiligt sein könnten und ggf. anderen Hilfe leisten.