Alles rund um Aachen

Jugendämter raten Erziehungsberechtigten, über Folgen von Alkoholkonsum zu sprechen. Die Karnevalssession ist in vollem Gange und Karnevalistinnen und Karnevalisten tummeln sich auf Sitzungen und bald auch wieder im Straßenkarneval. Dabei wird häufig viel Alkohol ausgeschenkt. Für Kinder ist dieser streng verboten, da er gesundheitsschädigend ist. Gefährdet sind auch Jugendliche, die ihr Limit oftmals noch nicht kennen. Nur einige Folgen von Alkoholexzessen sind aggressive Entgleisungen, bis hin zu Unfällen und schweren Alkoholvergiftungen.

Um diese Situationen zu vermeiden, sind vor allem Erziehungsberechtigte in der Verantwortung. Die Jugendämter in der StädteRegion raten Eltern daher, besonders an Karneval auf ihre Kinder zu achten und mit ihnen über die Folgen von Alkoholkonsum zu sprechen. Hier sind einige Hinweise:

Karneval macht auch ohne Alkohol Spaß. Machen Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn bewusst, dass sie „Nein" zu Alkohol sagen können!
Seien Sie für Ihr Kind ein Vorbild ebenso wie ein aufmerksamer und verständnisvoller Gesprächspartner.
Ist Ihr Kind über 16 Jahre alt? Dann treffen Sie gemeinsam Vereinbarungen zum Thema Alkoholkonsum. Wie viel ist in Ordnung und wann ist es zu viel? Welche Getränke sind geeignet, welche nicht?
Planen Sie zusammen mit Ihrem Kind, wie es nach einem Partybesuch sicher nach Hause kommt.
Falls doch einmal zu viel Alkohol ins Spiel gekommen ist, machen Sie keine Vorwürfe. Wenn der Rausch vorbei ist, ist die richtige Zeit für ein Gespräch.
Unterstützen Sie Alkoholkonsum von Minderjährigen nicht, indem Sie ihnen Alkohol kaufen. Wenn Ihr Kind zu Hause eine Party organisiert, achten Sie auf das Alter der jungen Gäste.

Viele weitere Informationen bietet die Webseite www.kenn-dein-limit.de in der Rubrik „Informationen für Eltern".

Doch nicht nur für Erziehungsberechtigte gilt es, Verantwortung zu übernehmen. Bei Karnevalsfeiern sind alle Erwachsenen dazu aufgerufen, für das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sorgen. Das bedeutet auch sicherzustellen, dass Kinder keinen Alkohol und Jugendliche keine hochprozentigen Getränke erhalten. In der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Gaststätten, Diskotheken, aber auch beim Straßenkarneval auf öffentlichen Plätzen gilt:

Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche Getränke trinken.
Hochprozentiger Alkohol oder brandweinhaltige Getränke, wie beispielsweise Likör, Wodka, Alcopops oder Rum sind erst ab 18 Jahren erlaubt!

Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit. Im privaten Raum greift die Fürsorgepflicht der Erziehungsberechtigten, die für das Wohl ihrer Kinder in besonderer Weise verantwortlich sind. Wer Fragen hat oder Unterstützung braucht, findet hier Informationen und Beratung:

Webseite zum Jugendschutz der Jugendämter in der StädteRegion Aachen: www.imblick.info
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der StädteRegion Aachen: www.staedteregion-aachen.de/erziehungsberatung
Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung speziell für Jugendliche: www.kenn-dein-limit.info