Alles rund um Aachen

Zum Schutz der historischen Gebäude ist in diesem Jahr zu Silvester in Aachens Innenstadt Feuerwerk erneut verboten. Bereits im November hat die Stadt eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen. Dieses Verbot bezieht sich auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings sowie den Theaterplatz.

Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31. Dezember 2023 0 Uhr bis zum 1. Januar 2024 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2023 18 Uhr bis zum 1. Januar 2024 24 Uhr. Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter aachen.de/ohnefeuerwerk.

Der Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

INFO:
Das Verbot zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz. Der innerstädtische Grabenring umfasst:
Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.