Alles rund um Aachen

Für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Aachens gilt seit Januar 2020 ein qualifizierter Mietspiegel. Dieser wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und gemeinsam von der Stadt und von den Interessenvertretungen der Vermieter*innen sowie Mieter*innen anerkannt. Der Mietspiegel bildet die Grundlage zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und dient als wichtige Orientierungshilfe bei Mieterhöhungen.

Qualifizierte Mietspiegel werden im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt. Da der erste qualifizierte Mietspiegel der Stadt Aachen bereits Januar 2022 fortgeschrieben wurde, bestand die Pflicht zur Neuerstellung zum 1. Januar 2024.

Der Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Aachen, bestehend aus dem Mieterschutzverein e.V. für Aachen und Umgegend, dem Aachener Haus- und Grund e.V., der Initiative Aachen e.V., der gewoge AG sowie dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen, hat daher das Institut „Analyse & Konzepte immo.consult GmbH" mit der Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels beauftragt.

Im Rahmen der Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels wurde durch das Institut eine repräsentative Stichprobe von 9.006 Haushalten zum Stichtag 1. Juni 2023 erhoben. Die Rückläufe wurden nach der Regressionsmethode nach dem „Regensburger-Modell" ausgewertet. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus einer Basismiete, die durch Zu- und Abschläge präzisiert wird. Die Basismiete wird dabei in Abhängigkeit der Größe einer Wohnung bestimmt. Zu- und Abschläge gibt es für die Beschaffenheit, Wohnlage, Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsbesonderheiten.

Der qualifizierte Mietspiegel 2024, ein Methodenbericht sowie der dazugehörige Online-Rechner können auf den städtischen Internetseiten ab sofort unter www.aachen.de/mietspiegel abgerufen werden.