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StädteRegion Aachen. Im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut" hat die StädteRegion Aachen ein Förderprogramm für Steckersolaranlagen für Sozialwohnungen aufgelegt. Die Antragsfrist für dieses Programm ist jetzt bis zum 15. Dezember 2023 verlängert worden.

Vermieter von Sozialwohnungen, die solche gerne auch „Balkonkraftwerke" genannten Anlagen anschaffen und installieren, können dafür von der StädteRegion einen 100-prozentigen Zuschuss erhalten. Auch die Installationskosten werden zusätzlich gefördert. Der Erlös der Stromproduktion kommt dem Mieter zugute.

„Eine klassische Win-Win-Situation", so der Sozialdezernent der StädteRegion, Dr. Michael Ziemons. „Mit vergleichsweise kleinen Beträgen können bereits einzelne Module angeschafft werden und auch die Installation ist einfach. Mit dieser sehr unkomplizierten Methode kann ökologisch nachhaltig und klimaneutral Strom produziert werden. Zudem werden auch Mieter von geförderten Wohnungen bei ihrer Stromrechnung entlastet. Also ein ökologisch, ökonomisch und sozial vorbildliches Projekt."

Das Land NRW stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut" für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung, um die deutschlandweit gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel abzufedern. Die StädteRegion Aachen hat rund 930.000 Euro aus diesem Programm erhalten und damit unter anderem ein Förderprogramm für Steckersolaranlagen in Sozialwohnungen aufgelegt.

Förderbedingungen:

Die Bedingungen für das Förderprogramm sind einfach: Vermieter von Sozialwohnungen wie z. B. Wohnungsbaugesellschaften können bei der StädteRegion einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser muss erläutern, welche Anlagen an welcher Wohnung errichtet werden sollen. Voraussetzung ist, dass mindestens eine noch fünf Jahre gültige Bindung als Sozialwohnung besteht oder vom Vermieter zugesichert wird. Gefördert werden Anlagen bis zu einem Anschaffungswert von 800 Euro (netto). Die Installationskosten werden ebenfalls übernommen, dürfen die Anschaffungskosten jedoch nicht überschreiten.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2023 umgesetzt werden, der Antrag kann nun noch bis zum 15. Dezember gestellt werden.

    Alle Infos und den Antragsvordruck gibt es unter:
    https://www.staedteregion-aachen.de/steckersolar
    Der Antrag kann per Mail an: staerkungspakt@staedteregion-aachen.de gestellt werden.