Alles rund um Aachen
In der gestrigen Sitzung (Dienstag, 4.Juni) des Kinder- und
Jugendausschusses wurde die Empfehlung an den Rat der Stadt
ausgesprochen, die so genannte Geschwisterkindregelung auch auf die
Kindertagesbetreuung auszuweiten. Bisher galt diese nur für
Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen (OGS). Das bedeutet
konkret: Nur für das erste Kind wird der volle Beitrag für die KiTa,
Kindertagespflege oder OGS fällig. Für das zweite Kind zahlt die Familie
nur den halben Beitrag, der in der Betreuungsstufe und -art fällig
würde. Ab dem dritten Kind müssen dann keine Beiträge mehr gezahlt
werden. Der abschließende Beschluss wird in der nächsten Sitzung des
Stadtrats Anfang Juli gefasst.






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