Alles rund um Aachen
Ab dem 1. August - mit Beginn des neuen KiTa-Jahres - gilt der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder zwischen dem
ersten und dritten Lebensjahr (U3). Aachen hat in den vergangenen Jahren
schon sehr viel unternommen, um die von Bund (35 Prozent) und Land (33
Prozent) geforderten Quoten zu erreichen. Gemeinsam mit den freien
KiTa-Trägern, privaten Anbietern und der Kindertagespflege kann ab
Sommer eine 37-prozentige Versorgungsquote erreicht werden: insgesamt
2.183 Plätze. Trotzdem werden die U3-Plätze nicht ausreichen: Nach den
aktuellen Anmeldungen besteht eine Warteliste für 332 Plätze. Die
Jugendpolitik hat im Kinder- und Jugendausschuss (Dienstag, 4. Juni)
einen fraktionsübergreifenden Antrag eingebracht, um nicht nur
kurzfristig, sondern auch mittelfristig Abhilfe zu schaffen. Der Antrag
geht über den Beschlussvorschlag, den die Verwaltung vorgelegt hat,
hinaus. Der Kinder- und Jugendausschuss hat einstimmig folgende
Maßnahmen beschlossen:

? Bei den schon bestehenden Gruppen soll die Gruppengröße um
maximal zehn Prozent erweitert werden, wie in KiBiz vorgesehen.
? Darüber hinaus wird geprüft, ob - im Einvernehmen mit dem
Landschaftsverband Rheinland als Genehmigungsbehörde - eine weitere,
vorübergehende Platzerweiterung in KiTas möglich ist.
? Die Plätze in der Kindertagespflege sollen schnellstmöglich um
weitere 50 aufgestockt werden.
? Eine zusätzliche U3-Gruppe mit zehn Plätzen soll im
Auslagerungsort Schagenstraße (Pavillon) eingerichtet werden.
? Auch im Gebäude der GGS Kronenberg sollen zusätzliche U3-Gruppen
mit insgesamt 40 Plätzen entstehen.
? Eine Hotline bei der Stadt Aachen wird eingerichtet zur Beratung
von Eltern, die dringend einen Platz für ihre Kinder suchen.
? Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob in weiteren Gebäuden der
Stadt Aachen die Möglichkeit zur Einrichtung von so genannten
Großpflegestellen besteht.

Außerdem hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu
erarbeiten, wie eine U3-Versorgungsquote von 50 Prozent realisiert
werden kann und die Finanzierung im Haushalt ab 2014 darzustellen.

Politik, freie Träger und Verwaltung arbeiten mit Hochdruck daran,
weitere U3-Plätze zu schaffen, um den Bedarf zu decken. Bis das Ziel
erreicht ist, sollen in der Übergangszeit die vorhanden knappen
U3-Plätze nach Kriterien vergeben werden, die der Kinder- und
Jugendausschuss ebenfalls in seiner Sitzung beschlossen hat.

Abgesehen von besonderen Situationen in der Kindertagesstätte - z.B.
Geschwisterkinder - sollen vorrangig Kinder mit Rechtsanspruch
aufgenommen werden, wenn:
1. Die Förderung in einer Kindertagesstätte für die ,,Entwicklung zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit des
Kindes geboten" ist,
2. oder wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit
nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
3. oder wenn sich die Erziehungsberechtigten in einer beruflichen
Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung, der Hochschulausbildung
befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten.








Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
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