Eifel-News

Der Wandel zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft hat in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht. Immer mehr wiederverwendbare, sowie recyclingfähige Abfälle und Reststoffe werden in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt und damit Ressourcen, Umwelt und Klima geschont.

Das beste Beispiel für eine hochrangige Verwertung bietet die Nutzung von Bioabfall zur Gewinnung von Biogas und Kompost. Für die Nutzung von Bioabfällen ist jedoch eine hohe Sortenreinheit erforderlich. Aufgrund der Beschaffenheit von Bioabfällen können (nachträglich) keine Fremdstoffe wie Kunststoff, Glas, Papier und Metall heraussortiert werden. Eine wichtige Rolle spielen deshalb gesetzliche Vorgaben, die einen fachgerechten und umweltfreundlichen Umgang mit Abfällen einfordern und fördern.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt hierfür in § 11 die „Getrennthaltungspflicht“ für Bioabfälle. Damit werden Sie als Privatperson in die Pflicht genommen, Ihren Biomüll in der Biotonne getrennt von allen anderen Abfällen zu sammeln und zur Abholung bereitzustellen.

Darüber hinaus ist in § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Pflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verankert, die in privaten Haushaltungen angefallenen und überlassenen Bioabfälle, getrennt von allen übrigen Abfallarten einzusammeln. Das bedeutet, dass Ihre Müllabfuhr ebenso verpflichtet ist, Ihre Bioabfälle abzuholen.

Für die Gemeinde Roetgen ist die RegioEntsorgung AöR als Einsammlerin und die AWA Entsorgung GmbH als Anlagenbetreiberin und Verwerterin der Bioabfälle zuständig. Zusammen bieten sie mit der Biotonne und der Bio-Vergärungs- und Kompostierungsanlage ein flächendeckendes Angebot für die Getrenntsammlung von Küchen- und Gartenabfällen. Kurzum: RegioEntsorgung und AWA kümmern sich verantwortungsvoll um Ihre Bioabfälle.

Und damit kommen Sie ins Spiel: In der Vergangenheit konnten Sie in Roetgen die Biotonne als freiwilliges Angebot nutzen. Viele Roetgener Haushalte haben den Komfort der getrennten Bioabfallsammlung bereits schätzen gelernt und nutzen seit vielen Jahren eine Biotonne. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur umweltfreundlichen und klimaschützenden Verwertung des Bioabfalls.

Die bundesweite Hausmüllanalyse des Umweltbundesamtes (veröffentlicht im Jahr 2020) hat ergeben, dass 40 % Biomüll in der Restmülltonne enthalten sind. Um auch diesen Bioabfall verwerten zu können, wird die Nutzung der Biotonne in Roetgen ab 2024 verpflichtend.

Als einziger „Befreiungstatbestand“ von der grundsätzlichen Pflicht zur getrennten Nutzung der Biotonne gilt die Kompostierung aller anfallenden Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück. Sie kann als „fachgerechte Eigenverwertung“ von Bioabfall beantragt, von der RegioEntsorgung geprüft und bei Erfüllung der Vorgaben zugelassen werden. Die näheren Bedingungen sind in der Abfallsatzung der RegioEntsorgung festgelegt. Einfach ausgedrückt, dürfen Sie nur auf die Biotonne verzichten, wenn Sie nachweisen, dass alle organischen Abfälle aus Ihrer Küche und Ihrem Garten auf dem eigenen Grundstück kompostiert und dort auch verwertet werden.

Alle zwei Wochen sollte die Biotonne zur Leerung an den Straßenrand gestellt werden, auch wenn sie noch nicht voll ist.

Falls Sie viel Grünschnitt haben und die Biotonne für die Menge zu klein ist, können Sie zusätzlich ganzjährig zu den Abfuhrterminen die gebührenpflichtigen Laubsäcke für kleinere Gartenabfälle neben Ihre Tonne zur Abholung bereitstellen.

Die Biotonne können Sie bei der Behälterverwaltung der RegioEntsorgung bestellen.

Weitere Tipps und Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung der AWA GmbH unter Telefon: 02403/8766-353 oder www.abfallberatung@awa-gmbh.de