Würselen

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Würselen hat die „Richtlinie zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Institutionen zur Steigerung bürgerschaftlichen Engagements“ sowie die „Richtlinie für Investitionen von Bürgerinnen und Bürger zur Vorsorge gegen den Klimawandel, hier Balkonkraftwerke“ beschlossen.

Was sperrig klingt, hat viele Vorteile, vor allem für die Bürger:innen. Mehr mitbestimmen und die eigene Stadt verschönern, das wünschen sich viele Bürger:innen, Vereine und Institutionen. Und das ist auch, was die Stadt Würselen möchte. „Wir, die Stadt Würselen, treten im Rahmen des Fördermittelmanagements ab sofort als Fördergeber auf“, sagt Christina Chantré vom Fördermittelmanagement. „Damit möchten wir Vereine und Institutionen hier vor Ort unterstützen – gemeinsam für ein schöneres Würselen sozusagen.“

Demnach gewährt die Stadt Würselen für die Förderung von Investitionen im Rahmen von Baumaßnahmen und Ausstattungen im Stadtgebiet Würselen Fördermittel für gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Institutionen mit Sitz im Stadtgebiet. Gefördert werden Baumaßnahmen – Neubau, Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen einschließlich der energetischen Sanierung – sowie investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung und Ausstattungsinvestitionen.

Bewertungskriterien müssen erfüllt sein

„Zur Auswahl der beabsichtigten Maßnahme müssen drei sogenannte Bewertungskriterien erfüllt sein“, sagt Chantré. Neben den administrativen Kriterien, wie der fristgerechten Antragsstellung, Sicherung des Eigenanteils und Vollständigkeit der Unterlagen, sind fachliche Kriterien zu erfüllen. „Diese beziehen sich auf die Förderschwerpunkte bzw. Fördergegenstände, die zeitliche und personelle Machbarkeit, die Bedeutung für Würselen und die funktionale Nutzbarkeit“, sagt Chantré. „Zuletzt zählen bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement, die Bedeutung des Projekts für den Verein oder die Institution und der Einfluss auf die nachhaltige Stadtentwicklung, beispielsweise energetische Sanierung, Klimaschutz, Biodiversität, zu den städtebaulichen Kriterien.“

Erfüllt eine Maßnahme alle Voraussetzungen und Kriterien zur Förderung, wird eine Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt, höchstens jedoch bis zu 200.000 Euro. Eine Förderung über mehrere Jahre ist möglich.

Förderung von Balkonkraftwerken

Zusätzlich unterstützt die Stadt auch Bürger:innen, die Balkonkraftwerke installieren möchten.

Gefördert werden der erstmalige Erwerb von Balkonkraftwerken (Mini-Solaranlagen, Stecker-PV-Anlagen, Plug-In, Plug&Play Balkonkraftwerke) mit maximal 600 Watt pro Modul – ab dem 01.01.2024 mit maximal 800 Watt pro Modul. Zu beachten ist hier, dass die gültigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Förderung erfolgt in Form der Festbetragsfinanzierung von 100 Euro pro PV-Modul. Die Förderung ist auf maximal 2 PV-Module je Anlage beschränkt. Anträge sind entsprechend der jeweiligen Richtlinie per Mail bei der zuständigen Stelle, Zentrales Fördermittelmanagement (S11) zu stellen.

Alle Informationen in Bezug auf die Zuwendungsvoraussetzungen, die Kriterien und die benötigten Unterlagen sind in den Richtlinien zu finden oder beim zentralen Fördermittelmanagement der Stadt Würselen erhältlich. Die entsprechenden Vordrucke sind auf der städtischen Internetseite verfügbar.

Ansprechperson: Zentrales Fördermittelmanagement (S11), Christina Chantré, Tel. 02405 67-2003, christina.chantre@wuerselen.de