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NRW-Ministerium bestätigt Rechtsauffassung der Stadt Aachen

Mit Schreiben vom 3. Juni an die Oberbürgermeister und die Landräte ihres Zuständigkeitsbereiches hat die Kölner Bezirksregierung ihre Rundverfügung vom 12. März zurückgezogen. In dieser hatte sie die Kommunen ihres Bezirkes angewiesen, nicht bezahlte Parkvergehen statt mit dem teureren Bußgeldbescheid mit einem Kostenbescheid zu ahnden. Da sich mehrere Kommunen - darunter auch die Stadt Aachen - der Rechtsauffassung der Bezirksregierung nicht anschließen wollten und dies auch der Bezirksregierung kundgetan hatten, wandte diese sich an das zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte um Klärung der Angelegenheit.

Das Ministerium teilte nun der Bezirksregierung mit, dass gegen den Erlass von Bußgeldbescheiden bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr keine rechtlichen Bedenken bestehen. Das Ministerium schloss sich damit der Rechtsauffassung der Stadt Aachen und einiger anderer Kommunen an.

Nach Medienberichten Mitte Mai, in denen die Stadt wegen ihres Festhaltens an den Bußgeldbescheiden in die Kritik geraten war, beugte sich die Stadt Aachen ,,bis auf weiteres" dem Erlass der Kölner Aufsichtsbehörde.

 

Ab sofort wird die Stadt - so teilt das städtische Presseamt mit - wieder die Bußgeldbescheide versenden.


 

 

 

Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
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