Alles rund um Aachen

Verlängerung der Antragsfrist für Einrichtungen bis Ende September. Mit dem „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut" stellt das Land NRW den Kommunen insgesamt 150 Mio. € zur Verfügung, um unbürokratisch die finanziellen Mehrbelastungen der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen.

Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen, die aufgrund steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation in finanzielle Schieflage geraten sind, können für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt werden. Da noch Restmittel vorhanden sind, wird die Antragsfrist bis zum 30. September 2023 verlängert.

Mit diesem Programm können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom – und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Honorarausgaben für Fachkräfte.

Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind Einrichtungen nicht antragsberechtigt.

Nähere Informationen findet man unter www.staedteregion-aachen.de/staerkungspakt oder unter www.staedteregion-aachen.de/gemeinsam-gegen-armut sowie auf der Internetseite zum Stärkungspakt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw