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Die Stadt Aachen sucht für den Schiedsamtsbezirk Aachen-Mitte II (Nord) ab Juli 2024 eine neue Schiedsperson. An diese können sich Bürger*innen zur Schlichtung von Streitigkeiten wenden.

Grund für die Suche ist, dass der bisherige Schiedsmann für den Bezirk Aachen-Mitte II (Nord) das Amt nicht weiter ausüben möchte.

Voraussetzung, um Schiedsperson für den Bezirk zu werden ist ein Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Mitte II. Ebenfalls muss die Person das 25 Lebensjahr, aber noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Anforderungen sind: Die Person darf nicht unter Betreuung stehen, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein und muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Die Schiedspersonen üben ein Ehrenamt aus. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.

Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schiedsamtstätigkeit. Die zuständige Bezirksvertretung Aachen-Mitte wählt die Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren bevor das Amtsgericht Aachen diese formell bestätigt.

Die Schiedsamtsbezirke I (Süd) und II (Nord) sind im Stadtbezirk Aachen-Mitte wie folgt abgegrenzt:
Trierer Straße - Adalbertsteinweg - Wilhelmstraße - Theaterstraße - Kapuzinergraben (von Theaterplatz bis Alexianergraben) - Alexianergraben - Löhergraben - Jakobstraße (von Löhergraben bis An der Schanz) - An der Schanz - Vaalser Straße
Südlich der vorgenannten Abgrenzung befindet sich der Schiedsamtsbezirk Aachen I (Süd), nördlich der Schiedsamtsbezirk Aachen II (Nord).

Die Stadt Aachen bittet interessierte Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sich formlos, jedoch schriftlich, mit Angabe ihrer persönlichen Daten (Familienname, evtl. Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift, Mail-Adresse und Telefonnummer) bis zum 30. November 2023 zu bewerben. Die Bewerbung ist an den städtischen Fachbereich Recht und Versicherung, Aureliusstraße 2, 52058 Aachen, zur richten.