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Letzten Freitagmorgen (7. Juli) haben aufmerksame Waldbesucher*innen der Feuerwehr Brandgeruch im Aachener Stadtwald gemeldet. Nach längerer Suche durch die Feuerwehr und den Mitarbeitern des Gemeindeforstamtes konnte der Schwelbrand gefunden und gelöscht werden.

Über 90 Prozent der Waldbrände haben keine natürliche Ursache. Umso wichtiger ist es daher, dass sich Waldbesucher*innen an die geltenden Regeln halten und achtsam im Öcher Bösch unterwegs sind. Die Feuerwehr weist daher erneut gemeinsam mit dem städtischen Forstamt darauf hin, dass Rauchen und offene Feuer im Wald ausdrücklich verboten sind.

Im NRW-Landesforstgesetz heißt es wörtlich, dass „im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand [...] außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig" ist. Dies umschließt in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober auch ein grundsätzliches Rauchverbot. Bei Verstoß ist ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro möglich.

Wer beim Spaziergang Rauch sieht oder im Wald ein Feuer entdeckt, sollte unverzüglich über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren. Bei der Meldung kann man sich im Wald an den ausgeschilderten Rettungspunkten orientieren. Wenn es gefahrlos möglich ist, sollte man die Einsatzkräfte erwarten und einweisen.

Weitere Infos zum Öcher Bösch und zum richtigen und respektvollen Verhalten im Wald findet man online unter aachen.de/wald.