Alles rund um Aachen

Bereits im November 2023 müssen Eltern entscheiden, an welcher Grundschule sie ihre Kinder im Schuljahr 2024/2025 anmelden möchten: An einer Bekenntnisschule, einer Gemeinschaftsgrundschule oder doch lieber bei einem nicht-städtischen Schulträger?

Soll die zukünftige Schule in der Nähe des Wohnorts oder lieber in der Nähe der Arbeit liegen?

Denn zwischen dem 2. und 15. November 2023 müssen alle Kinder, die zum 1. August 2024 schulpflichtig sind, an einer Grundschule in Aachen angemeldet werden. Schulpflichtig zum 1. August 2024 sind alle Kinder, die bis zum 30. September des Jahres ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben. Alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 6 Jahre alt werden, sind erst im folgenden Sommer schulpflichtig.

Verantwortlich für die Anmeldung sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Durch das Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen erhalten die betroffenen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im September ein Schreiben, in dem werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.

Schulwahl
Die schulpflichtigen Kinder können an einer Aachener Grundschule ihrer Wahl angemeldet werden. Wichtig: Die Anmeldung bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Darüber entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule aus Kapazitätsgründen nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren nach gesetzlichen Vorgaben statt.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur für eine Gemeinschaftsgrundschule oder Bekenntnisgrundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten ist.
Es ist auch möglich, Kinder in einer Grundschule anzumelden, die einen privaten Träger hat.

Einschulung nach dem Stichtag
Nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen können Eltern ihr Kind ein Jahr später in die Grundschule schicken. Die Entscheidung darüber trifft die entsprechende Schulleitung, auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens.

Kinder, die mehr Lernzeit benötigen oder spezielle Lernprobleme besitzen, sollen gezielt unterstützt und gefördert werden. Kein Kind eines Jahrgangs soll aus diesen beiden Gründen ausgegrenzt werden.

Einschulung vor dem Stichtag
Es ist möglich, dass Eltern ein jüngeres Kind schon vor ihrem eigentlichen Stichtag einschulen können. Voraussetzung ist, dass das Kind in der Lernentwicklung schon sehr weit fortgeschritten ist. Betroffene Eltern melden ihr Kind dann zu den oben genannten Zeiten an und richten dazu einen formlosen Antrag auf vorzeitige Einschulung an die Schulleitung. Diese entscheidet dann darüber, nach einer intensiven Beratung mit den Eltern und einer schulärztlichen Untersuchung. Die vorzeitige Einschulung wird nur dann genehmigt, wenn erwartet werden kann, dass ein Kind erfolgreich und mit Freude schon zu diesem frühen Zeitpunkt in der Schule mitarbeiten wird.

Besuch einer Schule im Ausland
Gerade im Dreiländereck stehen Eltern oft vor der Frage, ob ein Schulbesuch im Ausland eine sinnvolle Alternative wäre. Grundsätzlich ist die Schulpflicht in Deutschland zu erfüllen. Ausnahmegenehmigungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.

Zunächst müssen Eltern einen schriftlichen Antrag bei der aktuell besuchten Schule oder beim Schulamt der StädteRegion Aachen stellen. Dazu muss sich der ausländische Schulträger oder die dortige Schulaufsichtsbehörde zur Aufnahme des Kindes bereit erklären.

Mögliche Gründe für eine Einschulung im Ausland
·         Wenn das Kind aus dem Ausland zuzieht, wo es bislang eine ausländische Schule besucht hat, in Familien mit Doppelstaatsangehörigkeit das Kind überwiegend in einer anderen Kultur und Sprache aufgewachsen ist, darin weiter erzogen werden soll und zu erwarten ist, dass der Schwerpunkt der künftigen Lebensbeziehungen des Kindes im Ausland liegen wird.
·         Wenn besondere persönliche Umstände unter Berücksichtigung des deutschen Schulangebotes den Besuch einer Schule im Ausland rechtfertigen.

Eltern sollten bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass an ausländischen Schulen nicht die Abschlüsse erreicht werden können, die das deutsche Schulwesen vorsieht. Das kann dazu führen, dass ein späterer Übergang auf deutsche Schulen wegen verschiedener Lehrpläne und Lehrinhalten erschwert wird.

Weitere Informationen finden Sie unter www.aachen.de/schulen, rechte Spalte