Eschweiler

Antragsfrist für soziale Einrichtungen in der Stadt Eschweiler verlängert. Mit dem „Stärkungspaket NRW – gemeinsam gegen Armut" stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen für das Jahr 2023 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung, um die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unbürokratisch zu entlasten und finanzielle Mehrbelastungen aufgrund steigender Energiepreise und der hohen Inflation abzufedern.

Der Stadt Eschweiler stehen davon 409.563 Euro zur Verfügung, die seit April beantragt werden können. In der gestrigen Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses wurde berichtet, dass die Resonanz bereits jetzt – insbesondere im Vergleich zu anderen Städten - enorm ist. Es sind bereits 15 förderfähige Anträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 230.000 Euro beim Sozialamt der Stadt Eschweiler eingegangen – und kommen nun u. a. den Sportvereinen, den Begegnungszentren, der Tafel, dem Kinderschutz und den Schulen zu Gute. Auch die Stadt Eschweiler kann ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote in den Quartieren ausweiten.

Sozialdezernentin Dana Duikers dankt den zahlreichen engagierten Beteiligten: „in der aktuellen Situation ist der Stärkungspakt ein echter Glücksfall für Eschweiler, um im sozialen Bereich Belastungen zu reduzieren und dort zu helfen, wo es am nötigsten ist. Da noch Restmittel vorhanden sind, haben wir uns entschieden, die Antragsfrist bis zum 15.08. zu verlängern und so weiteren Einrichtungen, die Teilnahme zu ermöglichen." Interessierte Träger und Vereine haben nun noch einmal bis 15.08.2023 die Chance, ihren Antrag auf Fördermittel aus dem Stärkungspakt NRW bei der Stadt Eschweiler zu stellen.

Anträge können von freien Trägern oder Vereinen gestellt werden, die mit ihrer Arbeit, das soziale Miteinander in der Gesellschaft fördern. Hierzu zählen beispielsweise die Sozialverbände, aber auch die Sport- und Kulturvereine in der Stadt Eschweiler. Finanzielle Unterstützung gibt es für die Finanzierung der laufenden Ausgaben. Die Mittel können im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 eingesetzt werden, um den Betrieb der Einrichtungen aufrecht zu erhalten oder erhöhter Nachfrage gerecht zu werden.

Dazu senden sie den „Vordruck zur Bedarfsermittlung" an die E-Mail-Adresse lukas.hagel@eschweiler.deoder daniel.merken@eschweiler.de. Den Vordruck erhalten Sie über die städtische Homepage unter dem Suchbegriff „Stärkungspakt NRW".

Bitte beachten: Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind Einrichtungen nicht antragsberechtigt. Bei Fragen steht ein Ansprechpartner unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02403 71-265.