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Gültiger Tollwut-Impfschutz für Haustiere ist bei Reisen in der Europäischen Union Pflicht! Der Familienhund kommt mit in den Wanderurlaub oder an den Strand und in vielen Wohnmobilen reisen mittlerweile auch Katzen. Wer ein Haustier mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich gut vorbereiten.

Dazu gehört auch, rechtzeitig an Impfungen gegen Tollwut zu denken. Geht es in der Europäischen Union zusammen mit dem Haustier über Landesgrenzen, sind für Katzen, Hunde und auch Frettchen ein vom Tierarzt ausgestellter EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwut-Impfung Pflicht. Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können: Das heißt, das Tier muss mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer eingetragen sein. Je nach Reiseland gelten weitere Bestimmungen, die es zu beachten gilt. „Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich vorab gut informieren", rät Dr. Swantje Schumacher, Tierärztin im Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen. „Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur hohe Bußgelder", warnt sie. „Im Zweifel dürfen die Tiere nicht einreisen, werden in Quarantäne genommen oder zurück­geschickt." Übrigens gilt das auch beim Überqueren der Landesgrenzen zu Fuß, zum Beispiel beim Waldspaziergang in der Euregio oder im Alpenraum.

Während die Pflicht für die Tollwut-Impfung in der gesamten Europäischen Union besteht, gibt es auch Regelungen zu bestimmten Themen, die für einzelne Länder gelten. Zum Beispiel ist für Reisen nach Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und Norwegen eine Behandlung gegen Bandwürmer notwendig, die vom Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen sein muss. Diese muss frühestens fünf Tage und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der geplanten Einreise durchgeführt werden. Andere Länder verbieten zum Beispiel die Einreise für bestimmte Hunderassen oder es gibt Vorschriften für die Leinen- und Maulkorbpflicht in bestimmten Bereichen, zum Beispiel in Bus und Bahn. Deswegen sollte man sich frühzeitig vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes und zu den dort nach dem jeweiligen Landesrecht verbotenen Hunderassen informieren. Fragen beantworten Botschaften, Konsulate oder Touristeninformationen des Urlaubslandes.

Weitere Informationen sind unter www.staedteregion-aachen.de/tiergesundheit zu finden.