Eschweiler

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD) hat das Antragsverfahren für Härtefallhilfen für Heizkosten in NRW am 24.05.2023 gestartet.

Antragsberechtigt sind Privathaushalte in NRW, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Pellets, Flüssiggas und ähnlichen) heizen und im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 von stark steigenden Energiekosten bei der Beschaffung betroffen waren.

Bereits jetzt können Anträge von Haushalten gestellt werden, die die Feuerstätte selbst betreiben. Für Vermieterinnen und Vermieter soll das Antragsverfahren im Verlauf der aktuellen Woche starten.

Anträge können ausschließlich im Internet über die Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw gestellt werden. Auf dieser Seite finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Antragstellung mit einer Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ) und einem Vorab-Rechner zur Ermittlung der ungefähren Höhe des Zuschusses.

Bei Fragen und Problemen können Sie sich an die auf der Seite angegebene Telefonnummer 0211 8618 4040 wenden oder das Kontaktformular nutzen.

Falls Sie selbst keine Möglichkeit zur Nutzung des Internets haben oder mit dem Online-Antrag überfordert sind, bitten Sie jemanden aus Ihrem Umfeld um Unterstützung oder rufen Sie bei der oben genannten Telefonnummer an.