Alles rund um Aachen

Der Aachener Stadtbetrieb lässt im Rahmen der Großen Asphaltarbeiten in mehreren Straßen im Vaalserquartier die Fahrbahnoberfläche sanieren. Dies betrifft im Buchweg den Bereich zwischen Hausnummer 75 und der Kreuzung Neukellerweg.

Die Arbeiten beginnen am Montag, 19. Juni und werden voraussichtlich bis Donnerstagabend, 22. Juni, abgeschlossen sein. Hierfür ist es erforderlich, dass der betroffene Bereich komplett gesperrt wird. In dieser Zeit sind die Hof- und Garagenzufahrten nur bedingt erreichbar. Zwischen Dienstag, 20. Juni, 15 Uhr, und Donnerstag, 22. Juni, 7 Uhr, kann in diesem beschriebenen Fahrbahnbereich kein Kfz-Verkehr zugelassen werden.

Auch in der, auf anderer Seite angrenzenden Burgstraße wird zwischen Hausnummer 56 und der Ecke Keltenstraße die Fahrbahnoberfläche saniert. Der vorgesehene Zeitraum für die anstehenden Arbeiten liegt zwischen Montag, 19. Juni, und Freitag, 30. Juni. Hierfür ist es ebenfalls erforderlich, dass der betroffene Bereich komplett gesperrt wird. In dieser Zeit sind die Hof- und Garagenzufahrten nur eingeschränkt erreichbar. Die Gehwege bleiben weiterhin frei, Fahrradfahrer*innen werden gebeten, ihr Fahrrad über den Gehweg zu schieben. Von Mittwoch, 28. Juni, 15 Uhr, bis Freitag, 30. Juni, 7 Uhr, ist für den Deckenbau im gesamten betroffenen Fahrbahnbereich kein Kfz-Verkehr zugelassen. Die Gehwege sind auch in dem Zeitraum weiterhin nutzbar.

Von Montag, 19. Juni, bis Samstag, 1. Juli, wird die Fahrbahnfläche im Bereich des Dreiländerweges – zwischen Neukellerweg und Burgstraße – instandgesetzt. Der betroffene Bereich wird komplett gesperrt, die Hof- und Garagenzufahrten sind nur bedingt erreichbar. Von Donnerstag, 29. Juni, 15 Uhr, bis Samstag, 1 Juli, 7 Uhr, kann im beschriebenen Fahrbahnbereich kein KFZ-Verkehr zugelassen werden.

Es wird dringend empfohlen, die angespritzte Fahrbahnfläche nicht zu betreten, da die Gefahr besteht, dass die Kleidung dauerhaft verschmutzt wird. Gleiches gilt für das Befahren mit Fahrzeugen. Das Parken auf den Gehwegen ist während
der gesamten Bauzeit untersagt. Wegen der Arbeiten kann es zu Lärm- und Schmutzbelästigung kommen. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen werden diese auf ein möglichst geringes Maß reduziert.

Die Anwohner*innen wurden im Vorfeld über die Maßnahme informiert.