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In seiner Sitzung am Mittwoch, 7. Juni, hat der Rat der Stadt Aachen neue Beitragsfreigrenzen für die Elternbeiträge für Kindertagesstätten, bei der Kindertagespflege und für Offene Ganztagsschulen beschlossen.

Lag die Freigrenze für die Elternbeiträge bisher bei einem Jahreseinkommen von 28.000 Euro, wird diese auf 54.000 Euro fast verdoppelt. Heißt: Bis zu einem Jahreseinkommen von 54.000 Euro zahlen Familien keinen Elternbeitrag für die Betreuung in einer KiBiz-geförderten Kindertagesstätte, bei der Betreuung durch eine Tagespflegeperson oder in einer Offenen Ganztagsschule. Bis zu einem Jahreseinkommen von 68.000 Euro wird der derzeit jeweils gültige Beitragssatz halbiert.

Bei den Beiträgen zur Offenen Ganztagsschule wurden – um die Entlastung der unteren Einkünfte im OGS-Bereich zu refinanzieren – bei Jahreseinkommen von mehr als 87.000 Euro die Beiträge erhöht. Bisher galt hier ein einheitlicher Beitrag von 150 Euro im Monat. Nun fallen zwischen 87.001 und 105.000 Euro 180 Euro monatlich an, bis 120.000 Euro sind es 200 Euro pro Monat und bis 220.000 Euro ein Beitrag von 220 Euro monatlich.

Die Entscheidung – die vorab ebenfalls vom Kinder- und Jugendausschuss und im Finanzausschuss empfohlen wurde – gilt für die Kindertagesstätten und die Tagespflege rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Entscheidung für die Offenen Ganztagsschulen wurde vorab im Ausschuss für Schule und Weiterbildung und ebenfalls im Finanzausschuss beraten. Diese Regelung gilt ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024, das am 1. August 2023 beginnt. Alle anderen Regelungen, wie beitragsfreie Jahre oder Beitragsreduzierungen bei Geschwisterkindern, gelten weiterhin.