Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. So genannte „Einzelhelfer" können eine ganz wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen sein. Vielen fehlen jedoch die sozialen Kontakte, so dass sie keine Helferin oder keinen Helfer finden können.

Hier setzt die neue „Servicestelle Einzelhelfer_in" des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz an, das gemeinsam mit der StädteRegion Aachen erarbeitet wurde. Das Regionalbüro möchte beide Seiten, also pflegebedürftige Menschen, die keine Unterstützung haben und Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, aber nicht wissen in welcher Form, zusammenbringen und unterstützen.

Pflegebedürftige Menschen haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf 125 Euro so genannten „Entlastungsbetrag" im Monat. Dieser Betrag kann unter anderem zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen und zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. Wenn die Hilfestellung auf ehrenamtlicher Basis geschieht, wird dies als Nachbarschaftshilfe bezeichnet. Hierbei werden Menschen mit Hilfebedarf von sogenannten Einzelhelfern und Einzelhelferinnen unterstützt. Ziel ist, dass sie so in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und ihren Alltag so lange wie möglich selbstständig bewältigen können. Die Helferinnen und Helfer strukturieren, aktivieren, stärken, versorgen und begleiten die gepflegten Menschen dabei.

Durch eine jetzt angebotene Mittlerfunktion und Beratung durch das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz sollen falsche Vorstellung auf beiden Seiten vermieden aber auch die Hemmschwelle für eine erste Kontaktaufnahme gesenkt werden. Sowohl Suchende als auch Helfende füllen einen Befragungsbogen aus, bei dem angegeben wird, welche Interessen beziehungsweise örtlichen und zeitlichen Möglichkeiten vorhanden sind. Auf dieser Grundlage bringt das Regionalbüro dann die „Nachbarschaftshelfer-Tandems" zusammen. Dabei hat das Regionalbüro lediglich eine koordinierende Funktion. Eine rechtliche Beziehung entsteht ausschließlich zwischen den Hilfesuchenden und den Einzelhelfern.

Grundsätzlich gibt es folgende Rahmenbedingungen:

Bei den Hilfesuchenden muss mindestens der Pflegegrad 1 vorliegen.

Die Einzelhelfer müssen mindestens einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs absolviert und Interesse daran haben, in ihrer Nähe anderen Menschen zu helfen.

Die Einzelhelfer dürfen mit der anspruchsberechtigten Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Diese Nachbarschaftshilfe wird im Rahmen des Ehrenamts erbracht und ist daher auf eine Person begrenzt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Einzelhelfer eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese Kosten können von der pflegebedürftigen Person über den schon erwähnten Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Sowohl das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz als auch die StädteRegion Aachen freuen sich mit diesem Konzept einen Baustein zur Vermeidung der Einsamkeit und zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte im Quartier auf den Weg zu bringen. Das Konzept wurde in der Konferenz „Alter und Pflege" vorgestellt und ausdrücklich begrüßt.

Bei Interesse und Fragen hilft Maria Meladini vom Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/Eifel (Telefon 02404/9032780 oder E-Mail: aachen-eifel@rb-apd.de) gerne weiter.