Würselen

Die Regierung hat ein Stärkungspaket für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Zur Aufrechterhaltung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur werden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 Unterstützungsleistungen gewährt.

Wer förderberechtigt ist und alles rund um den Antrag lesen Sie in diesem Bericht.

„Die Stadt Würselen hat Unterstützungsleistungen von rund 205.000 Euro erhalten", sagt Christina Chantré vom Fördermittelmanagement der Stadt Würselen. „Hiervon können krisenbedingt gestiegene Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur oder Kosten der Anpassung an den erhöhten Bedarf und einer zunehmenden Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfsangeboten übernommen werden."

Hierunter fallen unter anderem Miet- und Mietnebenausgaben, Strom- und Heizausgaben, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken sowie Spuckschutz-Trennwände, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr oder Küchenutensilien. Darüber hinaus sind Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte finanzierbar.

„Hierfür müssen wir eine Gegenüberstellung der Ausgaben von 2022 und 2023 zu Grunde zu legen", sagt Chantré. „Die Differenz dieser Gegenüberstellung stellt dann die förderfähigen Kosten dar." Neben denen der Stadt Würselen zählen zu den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur:

Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer", „Wärmeräume"). „Diese Einrichtungen sind alle Antragsberechtigt", sagt Chantré. „Wir freuen uns sehr, wenn sich die Einrichtungen melden, sodass wir die Förderung prüfen könnten."

Wie können die Mittel beantragt werden?

Für die Bedarfsanmeldung der Unterstützungsleistung sind die Ausgaben für das Jahr 2023 gegenüber den Ausgaben aus dem Jahr 2022 zu stellen. Der Differenzbetrag ist dann förderfähig.

Die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können über den Vordruck der Bedarfsanmeldung Ihre erhöhten Ausgaben bis zum 30.06.2023 bei der Stadt Würselen – S 11 Zentrales Fördermittelmanagement – per Mail an christina.chantre@wuerselen.de einreichen.

Im Anschluss erfolgt die Verteilung der Mittel. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Einrichtungen, die aus dem Stärkungspakt NRW Mittel erhalten haben, müssen diese bis zum 30.01.2024 über den Vordruck des Verwendungsnachweises beim zentralen Fördermittelmanagement einreichen.

Weitere Infos gibt es auf der städtischen Website unter: wuerselen.de/staerkungspakt-nrw/