Alles rund um Aachen

Die Entscheidung war einstimmig: In seiner Sitzung am Mittwoch 22. März beschloss der Stadtrat, die bestehenden Verordnungen zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt vom 29. Juni 2021 und die Verlängerung derselben vom 30. März letzten Jahres beizubehalten und damit dauerhaft gültig zu machen.

Sondergenehmigung seit 2021
Im Sommer 2021 war es während des Corona Lockdowns still in der Innenstadt. Straßenmusiker*innen erhielten deshalb die Erlaubnis, ohne besondere Genehmigung oder Gebührenzahlung auf bestimmten Aachener Plätzen und Straßen zu spielen. Die Künstler konnten mit ihrer Musik in den Fußgängerzonen Adalbertstraße, Holzgraben, Dahmengraben, Großkölnstraße, Komphausbadstraße, sowie am Elisenbrunnen, am Theaterplatz, im Hof, am Willy-Brandt-Platz und dem Münsterplatz – allerdings unter strengeren Vorgaben – auftreten.

Regeln für Musik in den Straßen
Damit auch Anwohner*innen und Geschäftsleute sich nicht gestört fühlen, gelten neben der Festlegung der räumlichen Geltungsbereiche folgende Regelungen zu den Spielzeiten, in denen die Darbietungen zulässig sind: An Wochentagen darf zwischen 9 und 20 Uhr musiziert werden. Sonn- und Feiertags können die Musiker ab 11 Uhr beginnen. Mittags ist eine Ruhezeit (13.00 - 14.00 Uhr) einzuhalten. Am Münsterplatz beschränkt sich das Zeitfenster zur Darbietung von Straßenmusik auf ein Zeitfenster zwischen 12 und 14 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr. Nach 30-minütiger Spielzeit müssen die Straßenmusiker einen Ortswechsel vornehmen, der mindesten 100 Meter von ihrem letzten Auftrittsort entfernt liegt. Am Münsterplatz können sie nur einmal täglich auftreten.

Störungen vermeiden
Um konkurrierende Veranstaltungen und andere Straßenmusiker nicht zu stören, müssen die Musiker immer genug Abstand einhalten und auf den Einsatz von Lautsprechern und Verstärkern verzichten. Bei Verstößen kann es teuer werden: Geldbußen bis zu 1000 Euro sind möglich.

Änderungen vorbehalten
Im Rahmen der Ermöglichungskultur Innenstadt beauftragte der Hauptausschuss im Herbst 2022 die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Regelungen zur Straßenmusik entfristet werden können. Diese treten für 20 Jahre in Kraft.
Falls es zu vielen Beschwerden kommt, soll der Umgang mit Straßenmusik in der Verordnung nochmals angepasst werden.

Mehr Informationen unter: https://ratsinfo.aachen.de/bi/