Alles rund um Aachen

In diesem Jahr finden die Wahlen für die Schöff*innen und Jugendschöff*innen zur Amtsperiode der Jahre 2024 bis 2028 statt. Dazu stellt jede Kommune eine Schöffenvorschlagsliste auf. Die Aachener Vorschlagsliste für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen muss durch den Rat der Stadt Aachen, die Liste für Jugendstrafsachen durch den Kinder- und Jugendausschuss genehmigt werden. Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, zum Zeitpunkt der Wahl (2023) in Aachen wohnt sowie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.

Es darf auch kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig sein, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Wer sich für das Jugendschöffenamt interessiert, sollte darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Die Stadt Aachen sucht interessierte Bürger*innen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Bewerbungen werden bis zum 17. März 2023 erbeten. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Aachen unter www.aachen.de/wahlen. Dort sind auch die Antragformulare für die Aufnahme in die beiden Vorschlagslisten hinterlegt. Fragen beantwortet der Bereich Wahlen telefonisch unter 432 1601 oder 1609, oder schriftlich per Mail an wahlen@mail.aachen.de. Informationen zum Bereich der Jugendschöffen*innen geben die Kolleg*innen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule telefonisch unter 432 45107 oder per Maijugendschoeffenwahl@mail.aachen.de.

Schöff*innen sind ehrenamtliche Richter*innen, die, ohne eine juristische Ausbildung zu haben, während einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter*innen wahrnehmen. Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden die Schöff*innen über Schuld und Strafe einer bzw. eines Angeklagten. Die Beteiligung der ehrenamtlichen Laienrichter*innen in der Rechtsprechung ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates und soll das Vertrauen der Bürger*innen in die Justiz stärken und zu einer lebensnahen Rechtsprechung beitragen. Die Schöff*innen erfüllen mithin eine verantwortungsvolle Aufgabe.