Alles rund um Aachen

... Angebote zur Unterstützung im Alltag. Weitere Anbieter werden gesucht! Viele ältere Menschen leben in ihrer eigenen Wohnung und kommen im Alltag gut zurecht. Braucht es an der ein oder anderen Stelle aber doch Unterstützung, können die „Angebote zur Unterstützung im Alltag" eine Hilfe sein. Diese können alle Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben, in Anspruch nehmen und monatlich bis zu 125 Euro mit ihrer Pflegekasse abrechnen. Diese Summe wird als „Entlastungsbetrag" bezeichnet.

Mit dem Entlastungsbetrag können Angebote finanziert werden, die dazu beitragen, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen. Die Bandbreite der Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ist groß. Hier einige Beispiele:

Betreuungsangebote – zum Beispiel Fotoalben anschauen, Bewegungsübungen, Gesellschaftsspiele, unterhalten, vorlesen, spazieren gehen, ein Ausflug oder ein Kinobesuch - richten sich an alle Pflegebedürftigen.
Angebote zur Entlastung im Alltag sind zum Beispiel Unterstützung im Haushalt, das Reinigen der Wohnung oder die Versorgung von Haustieren. Auch eine Begleitung zum Arzt, zu einer Behörde oder zum Seniorennachmittag fällt darunter. Hierbei handelt es sich um Einzelbetreuungen.

Die Rechnung des Anbieters wird entweder von den Versicherten bei der Pflegekasse eingereicht oder die Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Nach Landesrecht anerkannte Anbieter sind hier zu finden: www.angebotsfinder.nrw.de. Auf dieser Webseite können Interessierte geeignete Angebote in der Nähe des Wohnortes finden.

Wichtiger Hinweis: Wenn der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft worden ist, kann der verbliebene Betrag in den folgenden Monaten genutzt werden. Gelder, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden.

Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfe

Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe können die beschriebenen Leistungen auch ehrenamtlich von Nachbarn oder Freunden erbracht werden. Diese Personen können über den monatlichen Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung erhalten. Sie können allerdings nicht direkt mit der Pflegekasse abrechnen – hier muss dann der oder die Versicherte entsprechende Quittungen einreichen. Oft stellen die Pflegekassen geeignete Vordrucke zur Verfügung. Bei Fragen kann man sich auch an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person wenden.

Wer Fragen zum Thema „Nachbarschaftshilfe" hat, kann sich an das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz für den Raum Aachen/Eifel wenden (Telefon 02404 /90327-80, E-Mail: aachen-eifel@rb-apd.de). Weitere Informationen sind unter www.alter-pflege-demenz-nrw.de zu finden.

Anbieter für Unterstützung im Alltag gesucht!

In der StädteRegion Aachen werden noch Anbieter für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Unterstützung von hilfsbedürftigen

Menschen jeden Alters gesucht. Dafür braucht es eine einschlägige Qualifikation, eine staatlich anerkannte Ausbildung in der Pflege, geeignete Studienabschlüsse oder eine Qualifizierung als Betreuungskraft. Wer diese (noch) nicht hat, kann die notwendigen Kenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an speziell dafür vorgesehenen Kursen erlangen.

Die Anerkennung für Anbieter mit Sitz in der StädteRegion Aachen übernimmt die Städteregionsverwaltung. Wer Interesse daran hat, die Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen zum (Neben-)Beruf zu machen, kann sich bei der StädteRegion Aachen melden. Ansprechpartnerinnen bei der StädteRegion Aachen sind Ute Schreiber und Martina Bücken vom Amt für Soziales und Senioren. Sie bieten zu diesem Thema auch Beratungen an und sind per Mail an unterstuetzung-im-alltag@staedteregion-aachen.de oder telefonisch unter 0241/5198-5088 oder 0241/5198-5075 erreichbar. Auch zu diesem Thema steht das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz ((Telefon 02404 /90327-80, E-Mail: aachen-eifel@rb-apd.de) für Beratungen zur Verfügung.