Alles rund um Aachen

Der Stadtrat hat in seiner September-Sitzung ein Solarförderprogramm für Eigentümer*innen von Mietobjekten und für Unternehmen beschlossen. Die beiden Gruppen sollen stärker als bislang mobilisiert werden, auf ihren Gebäuden Solaranlagen zu betreiben. Die Stadt reagiert damit auf eine Entwicklung, die sich im Laufe des aktuellen Jahres abgezeichnet hat. Eingereicht wurden dazu von Anfang Januar bis Ende August 849 Anträge eingereicht. 499 Anträge wurden inzwischen bewilligt. Die Gesamtleistung der bisher im Jahr 2022 bewilligten Anlagen entspricht etwa 3.260 kWp (Kilowatt peak). Dies entspricht einer Gesamtmodulfläche von ungefähr 18.000 m².

Dabei wurden zwölf Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und 18 Anlagen auf Dächern von Unternehmen beantragt und mit Fördergeldern der Stadt bedacht. Ansonsten waren es vorrangig Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Fördergelder für die Installation von Solaranlagen beantragt hatten. Rund 350 Anträge müssen noch geprüft werden. Insgesamt erwartet die Verwaltung für dieses Jahr ein Gesamtvolumen zwischen 1.000 und 1.200 Anträge.
Das Interesse an dem Solarförderprogramm der Stadt hat deutlich zugenommen. Die Fachverwaltung führt diese Entwicklung auf die Solar-Kampagne sowie ein Informationsschreiben an alle Grundbesitzeigentümer Ende Januar 2022 zurück.

Auch sozialpolitisch ist es sinnvoll, Solarpotenziale auf den Dächern von Miethäusern vor allem in der Innenstadt und auf Gewerbegebäuden mit großen Flachdach-Hallen immer häufiger zu nutzen. Mit Blick auf die Zeit, die nötig ist, um sich für die Installation einer Solaranlage zu entscheiden, Handwerksbetriebe zu suchen und die Planung soweit voranzutreiben, dass tatsächlich Fördermittel beantragt werden können, muss diese Zielgruppe bald möglichst intensiv unterstützt werden. Nur so kann es gelingen, dass das von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellte Förderbudget auch im Jahr 2023 ausgeschöpft wird.

Die Fachverwaltung schlägt deshalb vor, die unterstützende Beratung für die Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern, vor allem auch mit Blick auf das Thema Mieterstrom, auszubauen. Das ist nur eine Hürde, die es zu überwinden gilt. Bei der Auswahl der Solaranlagen und auch bei deren Betrieb müssen steuerliche Aspekte und spezielle Meldepflichten erklärt werden. Auch Gemeinschaften von Eigentümer*innen haben besondere Fragen, die individuell beantwortet werden müssen. Mit den vorhandenen Strukturen und Beratungsressourcen bei der Stadt ist dieser zusätzliche Aufwand nicht zu leisten. Deshalb soll die Beratung durch einen externen Dienstleister erfolgen.

Hinzu kommt, dass für Unternehmen die Hemmnisse zur Installation von Solaranlagen noch größer sind als im privaten Bereich. Die Anmeldeverfahren sind deutlich umfassender und auch steuerliche Aspekte von Photovoltaik-Anlagen sind zu berücksichtigen. Gerade mittelständische Betriebe haben oft nicht die personellen Kapazitäten und das Wissen, sich in die komplizierte Materie einzuarbeiten. Hier soll ebenfalls ein unterstützendes Beratungsangebot geschaffen werden, das über externe Aufträge abgewickelt wird.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hatte am 24. August 2021 die Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) von 2020 beschlossen. Dadurch konnte das Konzept angepasst werden, vor allem auch mit Blick auf das Ziel, die Stadt bis ins Jahr 2030 klimaneutral werden zu lassen. Am 14. Juni 2022 legte die Verwaltung die „Grobskizze Aachen klimaneutral 2030" vor. Darin sind eine Analyse der jüngsten energiewirtschaftlichen und politischen Entwicklung sowie neue Erkenntnisse seit Erstellung des IKSK enthalten. Diese Studie skizziert die Herausforderungen auf dem Weg bis ins Jahr 2030, die die Stadtgesellschaft zu meistern hat.