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Aufhebung und Offenlage eines Bebauungsplanes in Laurensberg

 

Der Bebauungsplan Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Laurensberg, 1968 in Kraft getreten, soll aufgehoben werden. Im Bereich zwischen Herzogsweg, Orsbacher Straße, Rathausstraße und Brunnenstraße werden mögliche Bauanträge künftig nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt - das heißt: Eine Bebauung ist nur möglich, wenn sich das Vorhaben in die bebaute Umgebung einpasst. Bei den unbebauten Weideflächen und beim Gut Berger Hochkirchen (an der Orsbacher Straße) handelt es sich baurechtlich um ,,Außenbereich", das bedeutet, dass eine Bebauung ohnehin nur in wenigen Ausnahmefällen möglich ist. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Landwirtschaftliche Fläche und Landschaftsschutzgebiet festgelegt. In der Vergangenheit hat es wiederholt Rechtsstreitigkeiten gegeben, mit der Aufhebung soll Rechtsklarheit geschaffen werden.

Der Planungsausschuss hat am 28. Februar daher beschlossen, den Bebauungsplan aufzuheben. Er wird noch bis einschließlich 14. Juni im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Stock, Zimmer 400, öffentlich ausgelegt. Die Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, mittwochs bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Unterlagen sind auch im Internet unter

www.aachen.de/bauleitplanung

einsehbar.


 

Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
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