Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Egal ob als Hilfskraft in der Restaurantküche oder als Schülerpraktikant in der Bäckerei: Wer Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet oder verkauft, ist gesetzlich verpflichtet, an einer behördlichen Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Die StädteRegion Aachen bietet die Belehrung online an, so dass sie zu jeder Zeit und von jedem Ort aus unkompliziert verfügbar ist.

Sie besteht aus drei einfach verständlichen Filmen und anschließenden Fragen. Für die Teilnahme an der Belehrung fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an. Für Menschen, die sie für ein Ehrenamt oder eine schulische Tätigkeit in der StädteRegion Aachen benötigen, ist jetzt auch die Online-Schulung kostenlos.

Die Schulung vermittelt Grundwissen für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln, um die Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden. Außerdem geht es darum, Symptome von Infektionskrankheiten an sich selbst frühzeitig zu erkennen und zu wissen, bei welchen Krankheitssymptomen Tätigkeiten mit Kontakt zu Lebensmitteln nicht mehr ausgeübt werden dürfen. Die Belehrung darf vor dem erstmaligen Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein und muss alle zwei Jahre durch eine Belehrung des Arbeitgebers erneuert werden. Alle Informationen und die Online-Belehrung sind unter www.staedteregion-aachen.de/belehrung zu finden.