Alles rund um Aachen

Seit Sonntag, 3. April, reduziert das Land NRW die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. So entfällt die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. Stadt und StädteRegion Aachen haben entschieden, dass in ihren Verwaltungsgebäuden Besucher*innen ebenso wie Mitarbeitende weiterhin eine Maske tragen müssen. Diese Regelung gilt auch auf den Aachener Recyclinghöfen bis mindestens 22. April fort.

Da es auch bei den Dienstleistungen auf den Recyclinghöfen nicht möglich ist, den vorgegebenen Sicherheitsabstand in jeder Situation einzuhalten, ist auch hier mit Hinblick auf die weiterhin hohen Infektionszahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (med. Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) beim Betreten des Hofes Pflicht. Auf den beiden Recyclinghöfen in Eilendorf, Kellershaustraße 10, und in Brand, Camp Pirotte 50, bleiben die entsprechenden Hinweisschilder an den Zufahrten hängen.

Ein Zutritt ohne Schutzmaske ist nicht gestattet.