Alles rund um Aachen

Beratung im DLZ-Stolberg bleibt. Service ab 07. März zentral in Aachen.

StädteRegion Aachen. Hochwasseropfer aus Eschweiler und Stolberg werden noch bis zum 04. März vor Ort beraten. Allerdings findet die Beratung in Eschweiler wegen der bevorstehenden Karnevalstage ab dem 24. Februar im Rathaus der Stadt Eschweiler (Johannes-Rau-Platz 1, Raum 2) statt. In Stolberg bietet die StädteRegion Aachen den Beratungsservice bis zum 04. März unverändert im Dienstleistungszentrum Stolberg (Cockerillstraße 100) an. Danach sind Ratsuchende herzlich eingeladen, ins Haus der StädteRegion Aachen (Zollernstraße 10, 52070 Aachen) zu kommen.

Betroffene können sich zudem auch weiterhin telefonisch beraten lassen unter 0211/4684-4994 (Hotline des Landes NRW) oder unter 0241/5198-7200 (Hotline der StädteRegion Aachen). Die Mitarbeitenden der StädteRegion Aachen sind wochentags von 9 bis 17 Uhr für die Menschen da. Nur das Stolberger Büro schließt freitags – analog zur Öffnungszeit des Stolberger Dienstleistungszentrums – schon um 15:30 Uhr.

„Seit dem 20. September des vergangenen Jahres haben wir rund 4700 Gespräche zur Antragstellung geführt. Während der ersten Wochen waren wir mit Bürobussen vor Ort unterwegs und später dann in festen Büros. Da aktuell nur noch wenige Hilfesuchende in unsere Beratungsstellen vor Ort kommen, werden wir als StädteRegion Aachen die Beratungsleistungen im Haus der StädteRegion konzentrieren und die Standorte vor Ort wieder für ihre ursprünglichen Zwecke zur Verfügung stellen", erklärt Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier und fügt hinzu: „Hier im Haus der StädteRegion Aachen stehen wir auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite."

Die Beratung ist wohnortunabhängig und kann an jedem der Orte in Anspruch genommen werden. Berechtigte können ihren Antrag über das Online-Portal auch direkt von zuhause aus stellen (https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe). Die Antragsfrist endet zum 30. Juni 2023. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat hierzu den Leitfaden und die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wiederaufbauhilfe in fünf weitere Sprachen übersetzt. Diese sind nachzulesen unter: www.mhkbg.nrw/informationen-anderen-sprachen

Damit die Antragstellenden alle erforderlichen Unterlagen zur Hand haben, hat die StädteRegion eine Checkliste des Landes online gestellt, die nachzulesen ist unter: https://hochwasserhilfe.staedteregion-aachen.de/