Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Die StädteRegion Aachen will aktiv einen Beitrag dazu leisten, das Klima zu schützen und den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) zu reduzieren. Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier freut sich daher, dass die StädteRegion Aachen durch einen Beschluss des Städteregionstages jetzt auch die Bürgerinnen und Bürger dabei noch besser unterstützen kann: Für 2022 stehen Fördergelder in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Damit können Solar- und Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichersystemen, Dach- und Fassadenbegrünungen, regenerative Heizungsanlagen und Maßnahmen zur Effizienzverbesserung unterstützt werden.

Das Fördervolumen, das Hauseigentümern zur Verfügung gestellt werden kann, wurde verdoppelt! „Wir haben uns in Deutschland auf den Weg gemacht, die Energiewende voranzutreiben, steigen aus dem Atomstrom und der Braunkohle aus und wollen den Ausstoß von CO2 so schnell wie möglich minimieren", so Grüttemeier. „Auch deswegen müssen wir den Ausbau erneuerbarer Energien massiv fördern. Das geht nicht nur über große Windparks, sondern auch auf dem eigenen Hausdach!"

Sonnenlicht zu Strom machen: Photovoltaik

Alle, die ab 2021 eine Photovoltaikanlage installiert haben, können mit einem finanziellen Zuschuss rechnen. Förderberechtigte Objekte sind Wohnbauten, Vereinsgebäude oder Gewerbebauten, bei denen die Wohnnutzung überwiegt und für die der Bauantrag vor dem 01. Januar 2009 gestellt wurde. Die Leistung der Anlage muss zwischen 1 und maximal 10 Kilowatt Peak (kWp) liegen. Pro Kilowatt Peak gibt es dann pauschal 120 Euro. Auch stationäre Batteriespeichersysteme mit Leistungen ab 3 Kilowattstunden können pauschal mit 1.000 Euro gefördert werden.

Einige Kriterien gibt es zu beachten: Zum Beispiel sind steckerfähige sowie gemietete oder geleaste Photovoltaikanlagen von der Förderung ausgeschlossen und die Maßnahme darf nicht zum Anlass für eine Mieterhöhung genommen werden. Ob ein Dach für Solarenergie geeignet ist, zeigt das Solarkataster unter www.staedteregion-aachen.de/solarkataster.

Heizen und dabei erneuerbare Energien nutzen

Wer ab 2021 eine alte Heizung unter Einsatz regenerativer Energienutzung erneuert hat, kann bei der StädteRegion einen finanziellen Zuschuss beantragen. Gefördert werden zum Beispiel Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder Heizungen mit regenerativer Energienutzung.

Je nach Art und Größe der installierten Anlage gibt es bis zu 2.400 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder 4.800 Euro für ein Mehrfamilienhaus. Wichtig ist: Der Bauantrag für das Gebäude muss vor Januar 2009 gestellt worden sein. Auch die Förderung kleinerer Maßnahmen ist möglich, beispielsweise der Austausch von alten Thermostatventilen und -köpfen, Heizungspumpen oder Durchlauferhitzern – auch hier müssen aber bestimmte Anforderungen eingehalten werden.

Mehr Grün auf Dächern und an Fassaden

Eine Auswirkung des Klimawandels ist bereits spürbar: Die Sommer werden heißer. Insbesondere dicht bebaute Städte kämpfen zum Beispiel jetzt schon gegen große Hitze. Gebäudebegrünungen können dabei unterstützen, weil sie als natürliche Klimaanlagen wirken. Sie kühlen Gebäude, beeinflussen das Mikroklima positiv und binden CO2. Die StädteRegion Aachen fördert die Begrünung von Dächern und Fassaden mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 1.500 Euro. Das gilt für Neu- und Bestandsbauten.

Einige Begrünungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen, nämlich dann, wenn sie bereits in Bebauungsplänen festgesetzt sind, als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder bau- und anderer satzungsrechtlicher Vorgaben gefordert wurden oder wenn sie sich als Ausgleichsverpflichtung aus Baumschutzsatzungen ergeben. Auch Dachbegrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen oder -flächen sowie Maßnahmen, die zum Anlass für Mietpreiserhöhungen vorgenommen werden, können nicht gefördert werden.

Eignet sich das Dach für eine Begrünung? Auf diese Frage kann das „Gründachpotentialkataster" der StädteRegion Aachen eine Antwort geben. Es ist unter der Adresse www.staedteregion-aachen.de/gruendachkataster zu finden. Wer ein Gründach errichten möchte, muss nicht zwangsläufig auf eine Photovoltaikanlage oder verzichten, denn diese Techniken können kombiniert werden und gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Das gilt für alle Maßnahmen:

Alle Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn sie von einem Fachunternehmen geplant und durchgeführt wurden oder werden! Bedingung ist außerdem, dass die Förderrichtlinien eingehalten werden.

Lassen Sie sich beraten! Wenn Sie zu den Fördermaßnahmen eine Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Anspruch genommen haben und die Rechnung vorlegen, sind auch diese Kosten zu 100 Prozent förderfähig.

Bei der Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung gilt: Angebot vom Fachunternehmen einholen, Antrag stellen und den Zuschuss abrufen. Alle anderen Fördermaßnahmen sind grundsätzlich erst nach Schlussrechnungsstellung förderfähig.

Alle aufgeführten Förderungen gelten für Gebäude im Gebiet des Altkreises – also Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen. Wer in der Stadt Aachen wohnt und Fragen zu ähnlichen Fördermöglichkeiten hat, kann sich an den Infoservice energiesparendes Sanieren des Vereins altbau plus (www.altbauplus.de) wenden.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen sowie zur Höhe der Zuschüsse sowie Antragsvordrucke sind unter www.staedteregion-aachen. de/wohnraum zu finden. Bei Fragen steht das Team von altbau plus e. V. unter Tel. 0241/413888-10 gerne zur Verfügung. Anträge nimmt altbau plus e. V. (Aachen-Münchener-Platz 5, 52064 Aachen) im Auftrag der StädteRegion entgegen.