Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Auch in Deutschland müssen Autofahrerinnen und Autofahrer ihre alten Papier- und Scheckkarten-Führerscheine umtauschen. Geregelt ist das über einen zeitlichen Stufenplan. Zuerst sind alle an der Reihe, die zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören und noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen: Ihre Frist zum Umtausch der Fahrerlaubnis läuft noch bis zum 19. Januar 2022. Insgesamt wird ein Antragsvolumen von etwa 27.000 Menschen erwartet. Der nächste Personenkreis, bei dem es sich um die Jahrgänge 1959 bis 1964 handelt, soll den Führerschein dann bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben.

Coronabedingt kommt es in örtlichen Führerscheinstellen vermehrt zu Engpässen und längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe. Der Terminvorlauf beträgt in der StädteRegion Aachen aktuell ca. zweieinhalb Wochen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 wurde ein Sonderschalter im Straßenverkehrsamt eingerichtet, der die Abwicklung des Umtausches auch ohne Termin ermöglicht. Dazu werden dienstags von 07:30 bis 11:00 Uhr in der Eingangshalle Wartemarken ausgegeben. Außerdem besteht dort immer die Möglichkeit zur Nutzung eines sogenannten „Self-Service-Terminals" (SST), der für die Ausstellung des Führerscheins ein biometrisches Lichtbild erstellen und die Unterschrift erfassen kann.

Eine persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt ist zur Antragstellung jedoch nicht mehr unbedingt nötig. Die StädteRegion Aachen hat das Verfahren vereinfacht, so dass Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen nun auch per Post versenden können. Dann reicht eine einmalige Vorsprache zwecks Entwertung des alten Führerscheins bei Abholung des neuen Führerscheins aus.

Die erforderlichen Dokumente für die Antragstellung sowie weitere Informationen gibt es unter www.staedteregion-aachen.de/umtausch-fuehrerschein. Die Bearbeitungszeit einschließlich der Herstellung bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit ca. 4 bis 6 Wochen. Die Kosten für die neue Fahrerlaubnis betragen 25,- Euro.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10,- Euro. Zusätzlich kann es künftig im Ausland zu Problemen kommen, wenn man weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist. Der Umtausch erfolgt ohne ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen.