Stolberg

Ermäßigungen bei den Niederschlagswassergebühren für Gründächer, Zisternen und wasserdurchlässige Pflasterbeläge Die Kupferstadt Stolberg fördert seit dem 01.01.2022 ökologische Regenwasserbewirtschaftung mit Ermäßigungen bei der Bemessung der Niederschlagswassergebühren. „Angesichts der immer spürbarer werdenden Folgen des Klimawandels insbesondere durch die Flut im letzten Jahr haben wir einen weiteren wichtigen Anreiz geschaffen, um der Entwicklung auch im privaten Bereich lokal entgegenzuwirken bzw. die Folgen abzumildern.

Die Ermäßigungen sind ein wichtiger Baustein auf unserem Weg zu mehr Sicherheit vor Hochwasserereignissen“, erläutert Bürgermeister Patrick Haas. Der Erste und Technische Beigeordnete Tobias Röhm erklärt die Zielsetzungen der Ermäßigungen: „Wir wollen Anreize schaffen, Wasser in natürlichen Kreislauf zurückzuführen, Frischwasser einzusparen und die Hitzebelastung zu reduzieren. Die Flutkatastrophe in diesem Jahr hat gezeigt, dass vor allem bei langanhaltendem Regen eine Entlastung der Entwässerungssysteme durch die Rückhaltung des Regenwassers auf den Grundstücken bzw. die verzögerte Abgabe in Gewässer und Kanalisation dringend erforderlich ist.“ Mögliche Instrumente zur Regenwasserbewirtschaftung sind z. B. die Regenwassernutzung, Rückhaltungen (Retention/Zisterne), Einleitungen in Gewässer und Versickerung über Bauwerke (Rigolen, Mulden) oder geeignete Flächenversickerungen, außerdem Dachbegrünungen, die Entsiegelung von Flächen und die Abflussreduzierung beispielsweise durch wasserdurchlässige Pflasterbeläge. Da die Maßnahmen zumeist mit zusätzlichen Kosten für die Grundstückseigentümer*innen verbunden sind, schafft die Kupferstadt Stolberg durch entsprechende Gebührenermäßigungen Anreize, um Investitionen in den ökologischen Umgang mit Regenwasser zu fördern. Folgenden Gebührenermäßigungen stehen nun zur Verfügung:

Gründächer
Auf Antrag wird ein Abschlag von 50% der gebührenpflichtigen Fläche des Gründaches gewährt. Entsprechende Nachweise (Projektbeschreibung, Aufbaunachweis - z. B. Fotos, Bescheinigung Fachfirma, Unternehmer-/Rechnung -, ggf. Statik) sind beizufügen.

Zisternen
Für qualifizierte Regenwasserrückhaltungen (Zisternen) mit Kanalanschluss wurde ein Mindestvolumen abhängig von der Größe der angeschlossenen Fläche in der Gebührensatzung festgelegt. Dieses beträgt fix mindestens 4 m³ und erfordert ein Rückhaltevolumen von mindestens 30 Litern pro m² angeschlossener Fläche. Werden mehrere Behälter verwendet, so sind sie zu einer Rückhaltung zu verbinden und damit das Gesamtspeichervolumen herzustellen. Das Niederschlagswasser muss dauerhaft ohne manuelles Zutun aufgefangen werden können, so dass auch bei z. B. längerer
Abwesenheit die Befüllung der gesamten Anlage erfolgen kann und überschüssiges Niederschlagswasser dem Kanal zugeführt
wird, um eine Vernässung des Grundstücks und der Bausubstanz zu vermeiden. Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb der qualifizierten Regenwasserrückhaltung trägt die jeweilige Betreiberin oder der jeweilige Betreiber. Auf Antrag wird ein Abschlag von 40% der an die Zisterne angeschlossenen gebührenpflichtigen Flächen gewährt. Entsprechende Nachweise (Projektbeschreibung, Lageplan mit Kennzeichnung der angeschlossenen Flächen, Herstellungsnachweis - z. B. Fotos, Unternehmer-/Rechnung) sind beizufügen.

Wasserdurchlässige Pflasterbeläge
Auch für die Anlage wasserdurchlässiger Pflasterbeläge stehen zukünftig Ermäßigungen zur Verfügung. Neuartige Pflasterungen können mehr Wasser versickern lassen und leiten entsprechend weniger Regenwasser in den Kanal. Im Antrag sind Angaben zur Art des Pflasters, zum Unterbau und zum Fugenmaterial zu machen. Entsprechende Nachweise (Projektbeschreibung, Lageplan mit Kennzeichnung der angeschlossenen Flächen, Herstellungsnachweis, Nachweis der Durchlässigkeit/Herstellergutachten und Nachweis fachgerechter Verlegung - z. B. Fotos, Bescheinigung Fachfirma, Unternehmer-/Rechnung) sind beizufügen.
Antragstellung
Weitere Informationen zu den Ermäßigungen bei der Bemessung der Niederschlagswassergebühren gibt es auf der städtischen Homepage unter www.stolberg.de (Suchbegriff: „Niederschlagswassergebühren“). Der entsprechende Antrag kann dort heruntergeladen und ausgefüllt zusammen mit den beizufügenden Unterlagen postalisch oder via Mail an die Kupferstadt Stolberg (Rhld.), Abteilung 65.5 – Bauverwaltung – geschickt werden. Außerdem sind im Netz die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.