Alles rund um Aachen

Die Stadt Aachen weist darauf hin, dass Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren vom 27. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 nur mit einem aktuellen Corona-Test die städtischen Schwimmbäder besuchen dürfen. Aufgrund der Weihnachtsferien gelten sie – wie bereits in den Herbstferien – in dieser Zeit nicht als getestete Personen. In der noch laufenden Schulwoche vom 20. bis 23. Dezember werden weiterhin alle Schultestungen wie üblich durchgeführt. Somit gelten Schüler*innen noch bis einschließlich 26. Dezember als getestet.

Anschließend ist laut aktuell gültiger Coronaschutzverordnung der Zugang in die städtischen Schwimmbäder bis einschließlich 9. Januar nur gestattet, wenn Kinder und Jugendliche nachweisen können, vollständig geimpft oder genesen zu sein oder im Rahmen der eigenen Sportausübung über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Testergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.

Alle Informationen sowie Eintrittskarten gibt es unter www.aachen.de/ticket-baeder.