Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 42.757 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Montag, 27. Dezember, 233 Fälle mehr. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 660. In den vergangenen Tagen sind sechs Männer im Alter von 58, 80, 82 (zwei Männer), 86 und 91 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 145 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 176. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

Coronaschutzverordnung
Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Seit dem 28. Dezember 2021 sind weitere Maßnahmen in Kraft getreten. Mit der Änderung der Verordnung werden die Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet. Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Für andere Veranstaltungen werden die Höchstgrenzen für Zuschauer abgesenkt. Zudem gelten Maskenpflichten und 2G+ Regelungen für den Freizeitbereich.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung bis zum 12. Januar 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: www.land.nrw/corona

Quarantäneverordnung
Eine Quarantänepflicht ist selbständig umzusetzen für:

    Ungeimpfte Indexpersonen – sie müssen 14 Tage in Quarantäne,
    vollständig geimpfte und symptomfreie Indexpersonen – sie haben eine Freitestmöglichkeit nach 5 Tagen mittels PCR-Testung,
    ungeimpfte Kontaktpersonen – sie müssen in Quarantäne, haben jedoch eine Freitestmöglichkeit nach 5 Tagen mittels PCR oder nach 7 Tagen mit PoC-Testung.
    Kontaktpersonen, die vollständig geimpft sind, müssen nicht in Quarantäne!

Indexpersonen werden dringend gebeten weiterhin alle Kontaktpersonen anzugeben und umgehend zu informieren; auch geimpfte, damit diese besonders vorsichtig sind. Die Geimpften werden derzeit vom Gesundheitsamt nicht kontaktiert! Es wird zudem nicht mehr unterschieden, ob jemand mit der Omikron Variante infiziert ist oder vorher Kontaktperson zu einem Omikronfall war.

Die Regelungen der aktuellen Quarantäneverordnung sind nachzulesen unter: https://www.staedteregion-aachen.de/quarantaene

Impfberechtigung

Derzeit gibt es in Deutschland eine erfreulich hohe Nachfrage nach „Corona-Impfungen". Wer sich impfen lassen möchte, kann dafür einen Termin bei Ärzt*innen oder in einem der zahlreichen Impfzentren machen. Darüber hinaus bieten auch viele Betriebe Impfungen für ihre Mitarbeitenden an. Anspruch auf Impfungen haben laut Impfverordnung des Bundes grundsätzlich alle Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Außerdem diejenigen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder sich zu einer medizinischen Behandlung hier aufhalten. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik können im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe ebenfalls mit Schutzimpfungen gegen das Coronavirus versorgt werden.

Internationale Beschäftigte und Grenzgänger können impfberechtigt sein, wenn sie durch ihre Beschäftigung in Deutschland krankenversichert sind. Dies gilt unabhängig von der Meldeadresse und der Staatsangehörigkeit. Auch entsandte Arbeitnehmer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die aufgrund einer A1-Bescheinigung nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind, haben Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Generell impfberechtigt - unabhängig von der Krankenversicherung oder dem Wohnsitz - sind laut der Coronavirus-Impfverordnung zudem Menschen, die in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel:

·      Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten

·      Medizinisches Personal

·      Polizei- und Ordnungskräfte

·      Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitsdienst

·      Beschäftigte in Grund-, Sonder- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen

STIKO ändert Empfehlung für die Booster-Impfung

Die Ständige Impfkommission ändert ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung. Ab sofort kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen über 18 Jahre bereits ab dem vollendeten dritten Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis nun auch im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion erhalten. Für unter 18-Jährige ist die Booster-Impfung aufgrund der fehlenden Zulassung nicht möglich.

Impfungen für Erwachsene
Eine Impfung ist grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe:  https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.

Außerdem kann man sich an zahlreichen Impfstellen vor Ort impfen lassen. Eine aktuelle Auflistung mit Öffnungszeiten finden Sie hier:
www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

Das Impfzentrum der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) öffnet täglich von 8 bis 20 Uhr. An den Feiertagen (31.12.2021 und 01.01.2022) bleibt das Impfzentrum geschlossen! In den Impfstellen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen („Booster") angeboten. Booster-Impfungen sind aufgrund der Zulassung des Impfstoffs jedoch erst ab 18 Jahren möglich. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.

Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Die Kinder-Impfstelle ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung.

Voraussichtlich stehen jedoch bis zum 06. Januar 2022 keine neuen Kinderimpftermine mehr zur Verfügung. Da abends aufgrund von vereinzelt nicht wahrgenommenen Impfterminen häufig Kinderimpfstoff übrig bleibt, ist es möglich, sich auf eine Warteliste für die Kinderimpfung setzen zu lassen. Bedingung ist, dass man abends gut erreichbar ist und binnen rund 30 Minuten am Impfzentrum in den Aachen Arkaden sein kann. Eine kurze Mail an die Adresse: kinderimpfung@staedteregion-aachen.de ist ausreichend, um auf die Liste gesetzt zu werden. Bitte denken Sie daran, Ihre Handynummer anzugeben! Im Kinderimpfzentrum wird keine Zweitimpfung nach „Off-Label-Erstimpfungen" durchgeführt. Auch Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. Für die Kinderimpfungen verwenden die Ärzt*innen ausschließlich den BioNTech-Kinderimpfstoff. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/kinderimpfung. An den Feiertagen (31.12.2021 und 01.01.2022) bleibt die Kinderimpfstelle geschlossen!

Coronatests
POC-Schnelltest (Bürgertest)

Jede asymptomatische Person hat mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest in einer der über 130 öffentlichen Teststelle in der StädteRegion Aachen. Dieser Anspruch ist an keinerlei Voraussetzungen geknüpft. Ziel ist es, Infektionen möglichst frühzeitig zu erkennen. Personen mit Krankheitssymptomen müssen sich bitte an einen Arzt wenden. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden.

PCR-Test (Labortest)

    PCR-Test nach positivem POC-Test
    Allen Bürger*innen haben Anspruch auf eine PCR-Bestätigungstestung nach einem positiven Antigen-Schnelltest. Dabei ist es unerheblich, ob der Test in einem Testzentrum gemacht wurde oder ob es sich um einen positiven Pooling-Test handelt. Auch nach einem positiven Selbsttest besteht ein Anspruch.
    PCR-Test für Kontaktpersonen
    Jede Person mit Kontakt zu einer coronainfizierten Person hat Anspruch auf einen PCR-Test. Dieser kann in einer Arztpraxis erfolgen oder - mit einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes - in einer beauftragten Teststelle. Personen mit einer roten Meldung der „Corona-Warn-App" können sich ebenso an eine der beauftragten Teststelle wenden, wie diejenigen, die einen Nachweis von einem behandelnden Arzt einer mit dem Coronavirus infizierten Person bekommen haben.
    PCR-Test für Gesundheitsmaßnahmen
    Bürgerinnen und Bürger, die für eine Gesundheitsmaßnahme (Reha-Klinik, geplanten Krankenhausaufenthalt) eine PCR-Testung benötigen, können diese in allen Testzentren vornehmen, die hierfür beauftragt sind.

In allen anderen Fällen gibt es keine Kostenübernahme für den PCR-Test. Inzwischen wurden rund 20 Teststellenbetreiber mit PCR Testungen beauftragt. Dies führt zu einer Entlastung der Ärzt*innen und des Kommunalen Abstrichzentrums (KAZ). Informationen zu den PCR-Testungen und eine aktuelle Liste der Anbieter sind unter www.staedteregion-aachen.de/pcr-tests zu finden.

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)

Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem POC-Test, für Kontaktpersonen und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern" (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. PCR-Tests, die zum Beispiel zum Antritt einer Urlaubsreise gebraucht werden, sind im KAZ nicht möglich. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.

Öffnungszeiten KAZ an den Feiertagen:

•           31. Dezember (Silvester): 10:00 bis 13:45 Uhr

•           01. Januar: geschlossen

•           02. Januar: 10:00 bis 15:45 Uhr