Alles rund um Aachen

Für frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Aachens gilt seit 1. Januar 2020 ein qualifizierter Mietspiegel. Dieser wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und gemeinsam von der Stadt und von den Interessenvertretungen der Vermieter*innen und Mieter*innen anerkannt. Ein qualifizierter Mietspiegel muss im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.

Der Arbeitskreis Mietspiegel der Stadt Aachen, bestehend aus dem Mieterschutzverein e.V. für Aachen und Umgegend, dem Aachener Haus- und Grund e.V., der Initiative Aachen e.V. sowie dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen, hat daher im Mai 2021 das Forschungsinstitut „InWIS Beratung & Forschung" aus Bochum mit der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Der fortgeschriebene, qualifizierte Mietspiegel tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Bei der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels wurde durch „InWIS" eine repräsentative Stichprobe von 2.000 mietspiegelrelevanten Wohnungen in 799 Gebäuden erhoben und analysiert. Als Ergebnis wurde grundsätzlich festgehalten, dass das Mietniveau gegenüber den ausgewiesenen Spannen und Mittelwerten des vergangenen Mietspiegels nur geringfügig gestiegen ist.

Der qualifizierte Mietspiegel 2022 sowie der dazugehörige Online-Rechner können ab sofort auf der städtischen Internetseiten unter www.aachen.de/mietspiegel abgerufen werden.