Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. In der letzten Sitzungswoche für das Jahr 2021 finden die Sitzungen des Städteregionsausschusses, des Städteregionstages und des Verwaltungsausschusses für das Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion (SBZ) in Eschweiler statt. Am Mittwoch, dem 08. Dezember, berät der Verwaltungsausschuss SBZ über den Wirtschaftsplan des Senioren- und Betreuungszentrums für das Jahr 2022. Auf der Tagesordnung stehen außerdem das gute Ergebnis des SBZ bei der Prüfung des Medizinischen Dienstes im stationären Bereich und in der Tagespflege und eine Änderung der Betriebssatzung.

Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr im großen Sitzungssaal der StädteRegion Aachen (Raum C 130, Zollernstraße 10, 52070 Aachen)

Am Donnerstag, dem 09. Dezember, tagt zunächst ab 15:45 Uhr der Städteregionsausschuss in den Kurpark Terrassen (Dammstraße 40, 52066 Aachen). Der Ausschuss trifft zum Beispiel die Entscheidung über Zuschüsse aus dem städteregionalen Fonds zur Förderung des Strukturwandels, zum Beispiel für die „Grüne Talachse" in Stolberg oder für das Projekt „Production Launch Center Aviation" am Forschungsflugplatz Merzbrück.

Direkt im Anschluss kommt, ebenfalls in den Kurpark Terrassen, der Städteregionstag zusammen. Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr. Beraten und entschieden wird unter anderem über den Haushalt für das Jahr 2022 mit einem Umfang von rund 810 Millionen Euro und den Stellenplan der StädteRegion. Darüber hinaus befasst sich der Städteregionstag auch mit der Änderung der Gebührensatzungen für den Rettungsdienst, dem Nahverkehrsplan und der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums.

Die vollständigen Tagesordnungen sowie die Vorlagen zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten können unter www.staedteregion-aachen.de/politik nachgelesen werden. Alle Sitzungen der politischen Gremien der StädteRegion starten mit einer Einwohnerfragestunde. Bei Sitzungen kommunaler Gremien findet die 3G-Regelung Anwendung. Wer an der Sitzung teilnehmen will, muss beim Einlass einen Ausweis und den erforderlichen Nachweis einer Immunisierung (geimpft oder genesen) oder Testung (Antigentest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Auf dem Weg zum Platz muss eine Maske getragen werden. Wegen der nachgewiesenen Immunisierung oder Testung gelten an festen Sitzplätzen keine Maskenpflicht und kein Mindestabstand mehr.