Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 35.295 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Freitag, 19. November, 572 Fälle mehr. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 626. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 85 und 86 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 230 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 229. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten.
Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

Die Ministerpräsidenten der Länder und die geschäftsführende Bundeskanzlerin haben sich bei der Hospitalisierungsinzidenz auf Schwellenwerte für Corona-Regeln in Deutschland geeinigt. Dabei handelt es sich um die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Bei einem Wert von drei muss demnach flächendeckend 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) eingeführt werden, ab dem Schwellenwert sechs wird das durch „2G plus" ersetzt. So sieht es das Bundesinfektionsschutzgesetz vor, das vergangene Woche im Bundestag verabschiedet wurde. In NRW liegt der Wert heute bei 3,92.

Angesichts der zugespitzten Corona-Lage haben Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier alle Veranstalter dringend darum gebeten, bei Veranstaltungen die 2G-Regelung umzusetzen. Eigene Veranstaltungen der StädteRegion Aachen wie auch der Stadt Aachen werden ab sofort ebenfalls nur unter Beachtung der 2G-Regelung stattfinden.

Coronaschutzverordnung
Seit dem 1. Oktober gelten unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter. Die bewährten AHA+L-Standards und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln werden beibehalten. Seit dem 10. November gelten Personen nur noch als getestet, die über ein nach bescheinigtes negatives Ergebnis eines nun höchstens noch 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Gäste von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen, Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen, müssen nun über einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest verfügen.
Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 24. November 2021 und ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona

Coronatests
Seit dem 13. November sind Bürgertests wieder kostenlos. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden.
Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen.

Ab sofort 2G für Krankenhaus-Besucher
Die Krankenhäuser in der StädteRegion Aachen haben seit Samstag (20. November) ihre Besuchsregelung verschärft. Besuche sind ab dann nur noch geimpften und genesenen Personen möglich. Je Patient*in sind maximal zwei Besucher*innen pro Tag gleichzeitig erlaubt. Die Krankenhäuser rufen auch Geimpfte und Genesene dazu auf, freiwillig vor einem Besuch im Krankenhaus einen Test zu machen, um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich.

Eine Ausnahme bilden die Ambulanzen. Für Patientinnen und Patienten, die zu einer ambulanten Behandlung oder Sprechstunde in das Krankenhaus kommen, gilt abweichend die 3G-Regel, d.h. es muss entweder ein Impfnachweis oder ein Genesenenzertifikat oder ein Testnachweis vorgelegt werden. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist max. 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden. Notaufnahmen sind von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen.

Impfungen
Eine Impfung ist jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.

Außerdem kann man sich – ohne Termin und kostenlos – an folgenden Impfstellen vor Ort impfen lassen:

·        Aachen: Montag bis Samstag von 12 bis 20 Uhr in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen)
·        Alsdorf: jeden Montag von 12 bis 20 Uhr in der Pfarre St. Castor (Im Brühl 1, 52477 Alsdorf)
·        Baesweiler: jeden Dienstag von 12 bis 20 Uhr im Haus Setterich (Emil-Mayrisch-Str. 20, 52499 Baesweiler)
·        Eschweiler: jeden Montag und Dienstag von 12 bis 20 Uhr in der Agape-Gemeinde (Kaiserstr. 64, 52249 Eschweiler)
·        Herzogenrath: jeden Mittwoch von 12 bis 20 Uhr in der Pfarre Christus unser Friede (Markt 3, 52134 Herzogenrath)
·        Monschau: jeden Samstag von 12 bis 20 Uhr in der ehemaligen Hauptschule (Walter-Scheibler-Str. 36, Monschau)
·        Roetgen: jeden Freitag von 12 bis 20 Uhr im Ratssaal der Gemeindeverwaltung (Hauptstr. 55, Roetgen)
·        Simmerath: jeden Donnerstag von 12 bis 20 Uhr in der Eifelklinik St. Brigida (Kammerbruchstr. 8)
·        Stolberg: jeden Freitag und Samstag von 12 bis 20 Uhr im Bethlehem Krankenhaus Stolberg (Steinfeldstr. 5, 52222 Stolberg)
·        Würselen: jeden Mittwoch von 12 bis 20 Uhr im Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit (Mauerfeldchen 29, 52146 Würselen) und jeden Donnerstag von 12 bis 20 Uhr VIALIFE Campus Bardenberg (Hans-Böckler-Platz 1, 52146 Würselen)

In den Impfstellen kann man sich ohne Termin impfen lassen, unabhängig von Wohnort, Nationalität oder Krankenversicherung. Möglich sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung frei wählbar. Zusätzlich zu den Impfstellen vor Ort sind auch die Impfbusse weiterhin montags bis samstags jeweils an zwei Orten in der StädteRegion Aachen im Einsatz. Die Fahrpläne mit den Haltestellen sind unter www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Impfungen bitten StädteRegion und Stadt Aachen um Verständnis, dass es an den Impfstellen teilweise zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Bürgerservice „Impfen"
Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht weiterhin zur Verfügung. Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter:
https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle

Kommunales Abstrichzentrum
Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) der StädteRegion Aachen ist am Bahnhof Rothe Erde zu finden (Beverstr./Ecke Trierer Str. und Adalbertsteinweg). Das KAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr,
samstags von 10 bis 18 Uhr und sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Hier können sowohl Schnelltests (Bürgertests, Freitestungen) als auch kostenlose PCR-Tests (Labortests) durchgeführt werden.
Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest haben ab sofort alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf auch häufiger. Dieser Anspruch ist an keinerlei Voraussetzungen wie inländischer
Wohnsitz, Krankenversicherung o.ä. geknüpft. Die Schnelltests sind nur für Personen ohne Krankheitssymptome gedacht.
Im KAZ dürfen keine PCR-Tests für Personen mit Symptomen durchgeführt werden. Diese müssen sich direkt an den Hausarzt oder die Hausärztin wenden. PCR-Tests zum Antritt einer Reise sind nicht kostenfrei und werden deshalb im KAZ nicht angeboten.Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kazzu finden.
Niederlande und Belgien als Hochrisikogebiete eingestuft: Neue Regeln für die Einreise nach Nordrhein-Westfalen
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales teilt mit: Seit Sonntag (21. November 2021) gelten strengere Auflagen für die Einreise aus den Niederlanden und Belgien nach Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist die Entscheidung der Bundesregierung, die Länder zu Hochrisikogebieten hochzustufen. Damit treten automatisch strengere Anforderungen aus der Einreiseverordnung des Bundes in Kraft.
Für den so genannten „kleinen Grenzverkehr" gelten einige Ausnahmen: So entfällt für Grenzpendler und Personen, die sich für weniger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten haben oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreisen, die Anmelde- und Quarantänepflicht. Die Nachweispflicht bei Einreise besteht weiterhin. Für nicht geimpfte oder genesene Personen genügen in diesem Fall aber zwei Testungen pro Woche. Für Verwandtenbesuche von weniger als 72 Stunden im Nachbarland besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis muss aber dennoch bereits bei Einreise vorgelegt werden.