Alles rund um Aachen

Die Stadt Aachen möchte die ortsansässige Gastronomie bestmöglich unterstützen. Die Corona-Pandemie hat insbesondere das Gastgewerbe hart getroffen und zu zahlreichen Einschränkungen und Einnahmeverlusten geführt. Daher hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwochabend (10. November) einstimmig beschlossen, dass mit der aktualisierten Sondernutzungssatzung nach entsprechender Genehmigung öffentliche Parkplätze dauerhaft für Außengastronomie genutzt werden können.

Seit dem Sommer 2020 wird diese Praxis erprobt. Eine Auswertung der Verwaltung hat ergeben, dass diese zusätzliche, sehr flexible und relativ unaufwändige Nutzung von öffentlichem Raum zur Belebung der (Innen-)Stadt beiträgt.

Zudem hat der Rat entschieden, dass Gastronomen auf Außenflächen, die über die Sondernutzungssatzung genehmigt worden sind, unter bestimmten Bedingungen Heizstrahlersysteme nutzen dürfen. Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie gilt die Ausnahmeregelung bis zum 30. April 2022. Es dürfen lediglich solche Strahler verwendet werden, die – zum Beispiel unter Schutzschirmen oder an der Wand – aufgehängt werden können. Standgeräte wie zum Beispiel Terrassenheizer oder Wärmepilze sind nicht erlaubt. Die temporär begrenzte Nutzung von Heizstrahlern ist als Teil der Regelung der Sondernutzungen für die Außengastronomie beschlossen worden. Die Satzung regelt weiter auch Fragen zum Mobiliar, zu Windschutzelementen und zur Gebührenordnung.