Alles rund um Aachen

Seit Mittwoch, 10. November 2021, sind getestete Personen gemäß aktueller Coronaschutzverordnung Personen, die über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder PCR-Test verfügen. Für die städtischen Schwimmhallen bedeutet dies: Der Zugang ist weiterhin nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet. Das Testergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines, von einem anerkannten Labor bescheinigten, PCR-Tests muss schriftlich oder digital bestätigt sein.

Diese Testbestätigung ist nur mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig und darf höchstens 24 Stunden zurückliegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis generell ausgenommen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Person. Bei Schüler*innen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Alle Informationen sowie Eintrittskarten gibt es unter www.aachen.de/ticket-baeder.