Alles rund um Aachen

Der Entwurf der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen wird am 9. November veröffentlicht und liegt bis zum 9. Dezember 2021 aus. Eingaben zum Entwurf sind bis zum 27. Dezember 2021 bei der Bezirksregierung Köln möglich. Da an Messstationen in Aachen der geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (N02) im Jahr 2019 überschritten wurde, ist die Bezirksregierung nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet, den geltenden Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen fortzuschreiben.

Rechtsgrundlage für die Fortschreibung ist Paragraph (§) 47 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV). Gemäß § 47 Absatz 5 und 5a BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung zu beteiligen.

Der Entwurf der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen wird in der Zeit vom 9. November bis zum 9. Dezember 2021 an folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

Bei der Bezirksregierung Köln:

Internetseite: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/index.html

In gedruckter Fassung und nach vorheriger Absprache liegt der Entwurf bei der Bezirksregierung Köln aus: Zeughausstraße 2 – 10, 50667 Köln. Interessierte können Termine wie per Mail oder telefonisch vereinbaren:

poststelle@bezreg-koeln.nrw.de oder lrp@bezreg-koeln.nrw.de, Rufnummer 0221-147-2053.

Bei der Stadt Aachen

Internetseite: https://aachen.de/DE/stadt_buerger/umwelt/luft-stadtklima/luftreinhalteplan_umweltzone/Luftreinhalteplan-2021/Dritte-Fortschreibung.html

In gedruckter Fassung liegt der Entwurf im Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Stock, Zimmer 400, während der Dienststunden öffentlich aus: montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, mittwochs bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.

Eingaben zum Entwurf des Luftreinhalteplans für die Stadt Aachen sind bis Montag, 27. Dezember 2021, bei der Bezirksregierung Köln möglich, schriftlich oder per Mail: Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln oder lrp@bezreg-koeln.nrw.de

Die Bezirksregierung Köln wird die vorgetragenen Argumente auswerten und über die Anregungen und Ergänzungen entscheiden. Der Luftreinhalteplan wird anschließend veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

Internet: www.aachen.de/luftreinhalteplan