Alles rund um Aachen

... dass die beliebten Veranstaltungen wieder stattfinden können. Veranstaltungen zum Martinsfest und Laternen-Umzüge an Sankt Martin sind insbesondere für Kinder ein Lichtblick im dunklen Herbst. Viele Schulen, Kindertagesstätten, Kirchen und Vereine beschäftigen sich derzeit mit der Planung eines Martinsumzuges und erkundigen sich bei der Stadt Aachen nach den Rahmenbedingungen in diesem Jahr. Nachdem Martinszüge im Jahr 2020 im gesamten Stadtgebiet pandemiebedingt nicht durchgeführt werden konnten, sind diese mit Blick auf die aktuelle Entwicklung unter bestimmten Bedingungen möglich.

Umzüge zu St. Martin im Freien
Für Martinsumzüge im öffentlichen Raum gelten die Vorgaben für Veranstaltungen unter freiem Himmel. Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 29. Oktober 2021. „Auch wenn weiterhin nicht absehbar ist, wie sich die Lage darüber hinaus und in Zukunft entwickelt, sind die Signale auf Landesebene zum Thema Martinszüge derzeit positiv. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, alle Organisationsteams auf dem Laufenden zu halten", teilt Susanne Aumann vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung mit.

Veranstaltungen zum Martinsfest können nach aktuellem Stand in Nordrhein-Westfalen stattfinden und unterliegen, sofern nicht mehr als 2500 Personen teilnehmen, keinerlei Beschränkungen. Große Martinsumzüge als Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauenden dürfen weiterhin nur mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) besucht werden. Veranstaltende haben in diesen Fällen gemäß Coronaschutzverordnung auf die 3G-Regel in Einladungen und Aushängen hinzuweisen und müssen die Nachweise stichprobenartig überprüfen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren gelten aufgrund der regelmäßigen Tests in Kitas und Schulen grundsätzlich als getestet.

Weitere Hinweise zu Zusammenkünften
Für Zusammenkünfte in Innenräumen, zum Beispiel bei der Ausgabe von Getränken oder Sankt-Martins-Gebäck, sind weiterhin Vorgaben der Coronaschutzverordnung bzw. der Coronabetreuungsverordnung zu beachten. Hier gilt insbesondere die 3G-Regel und das Tragen einer Maske in Innenräumen oder wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann – insbesondere in Warteschlangen, Anstellbereichen, Verkaufsständen, Kassenbereichen o.ä. Zudem empfiehlt sich weiterhin die Einhaltung der grundsätzlichen AHA+L-Regeln.

Heinrich Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, sagt: „Die Sankt-Martinszüge haben im Kita- und Schulleben eine hohe Bedeutung, weil sie gemeinschaftsstiftend sind und gerade in diesen Zeiten auch die wichtige Botschaft von Solidarität und Zusammenhalt transportieren. Daher bin ich froh, dass die Umzüge unter den genannten Bedingungen wieder möglich sind."

Anmeldung beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Viele Veranstaltende haben sich in den vergangenen Wochen bereits im Fachbereich Sicherheit und Ordnung gemeldet, denn auch abseits von den Corona-Maßnahmen werden Martinsumzüge im öffentlichen Raum unter verkehrsrechtlichen Aspekten geprüft. Kleine Martinzüge müssen als örtliche Brauchtumsveranstaltungen lediglich angezeigt werden. Martinszüge mit mehr als 500 aktiv teilnehmenden Personen sind nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigungspflichtig.

Für entsprechende Anzeigen und Anträge zu Martinsumzügen unter Angabe des Datums, der Uhrzeit, des geplanten Streckenverlaufs im öffentlichen Raum stehen die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes gerne per E-Mail unter  genehmigungveranstaltungen@mail.aachen.de zur Verfügung.