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Der Rat der Stadt Aachen hat gestern, 6. Oktober, im Rahmen der Sitzung im Geschwister-Scholl-Gymnasium bei einer Stimme Enthaltung eine Resolution gegen den Ausbau des Flughafen Lüttich beschlossen und die Stadt Aachen damit beauftragt, sich gegenüber Landes- und Bundesregierung sowie den zuständigen belgischen Behören für die Positionierung des Rates einzusetzen.

Die Resolution lautet wie folgt:
„Der belgische Frachtflughafen Lüttich-Bierset gehört mit über einer Million Tonnen abgewickelter Luftfracht im Jahr 2019 zu den größten Frachtflughäfen Europas und liegt nur 45 Kilometer von der Stadt Aachen entfernt. Täglich finden schon heute ca. 140 Flugbewegungen statt. Zu Beginn dieses Jahres wurde nun bekannt, dass der Flughafen bis zum Jahr 2040 deutlich erweitert werden soll, wodurch die abgewickelte Fracht sich auf ein Volumen von 2,5 Millionen Tonnen mehr als verdoppeln soll.

Durch die sich im Landeanflug befindenden Flugzeuge werden zahlreiche Menschen, die in Aachen leben, häufig großen Lärmbelastungen ausgesetzt, welche auf Dauer gesundheitsschädlich sein können. Die erforderlichen Flughöhen werden teilweise nicht eingehalten. Da der Flughafen Lüttich keinem Nachtflugverbot unterliegt, ist die Lärmbelastung besonders nachts ein sehr großes Problem.

Darüber hinaus stellt die Nähe zum AKW Tihange sowie einem geplanten Atommüll-Zwischenlager und entsprechenden Überflugrouten eine erhebliche Gefahr dar. Das AKW selbst ist nur unzureichend gegen Flugzeugabstürze gesichert. Für das geplante Atommüll-Zwischenlager gibt es bislang keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die geplante Betondecke (20cm) ist nicht dafür ausgelegt, Flugzeugabstürzen Stand zu halten (vgl. Zwischenlager Lumbin: 180 cm).

Der Rat der Stadt Aachen fordert daher die Landes- und Bundesregierung auf, sich im Rahmen ihrer Beteiligungsmöglichkeiten und auf diplomatischer Ebene gegen den Ausbau des Flughafens Lüttich einzusetzen.

Des Weiteren appelliert er an die belgische Regierung und die Regierung der Wallonischen Region, keine Genehmigung für die Erweiterung zu erteilen. Er bittet die zuständigen Behörden in Belgien außerdem darum, im Rahmen der neuen Umweltgenehmigung die Einrichtung eines Nachtflugverbots zu prüfen sowie die Einhaltung der Mindestflughöhen sicherzustellen.

Der Rat fordert darüber hinaus die Bundesregierung dazu auf, einen Staatsvertrag mit der belgischen Regierung zu verhandeln, welcher die Lärmbelastung auf deutschem Gebiet näher regelt, ähnlich wie dies in Salzburg und Zürich der Fall ist."