Alles rund um Aachen

Noch bis zum 31. August können Mieter*innen und Bewohner*innen von selbst genutztem Eigentum ebenso wie Gewerbetreibende einmalig bis zu 5.000 Euro Unterstützung aus dem Soforthilfe-Fonds der Stadt Aachen beantragen. Voraussetzung ist, dass aufgrund des Hochwassers außerordentliche Beschädigungen am Hausrat entstanden sind und dadurch eine akute Notlage besteht. Voraussetzung ist auch, dass die Notlage nicht durch eigene liquide Mittel behoben werden kann.  

Bislang sind von Gewerbetreibenden 32 Anträge gestellt worden, Privathaushalte haben bis heute 125 Anträge eingereicht. Das Modell wird also erfolgreich angenommen. Auch wenn das städtische Programm endet, bleibt das Beratungsangebot der Fachbereiche Wohnen, Soziales und Integration sowie Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa nach dem 31. August bestehen, wenn es um Hilfen bei hochwasserbedingten Notlagen geht. Über die entsprechenden städtischen Kontakte informiert die Seite www.aachen.de/aachen_hilft.

Zur Verteilung der Gelder aus dem Spendenkonto „Aachen hilft" wird in Kürze gesondert informiert.