Stolberg

Erklärung des Vorgehens Neben der Kupferstadt Stolberg unterstützen auch Land und Bund inzwischen mit Soforthilfen vom Hochwasser betroffene Menschen.

Wie viel Geld gibt es?
1. Privatleute
Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.
2. Gewerbetreibende/Unternehmen

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. 
➡Wo können Betroffene die Dokumente erhalten?
Online: Unter dem folgenden Link stehen die Anträge für die Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibenden und weiteren Berufsgruppen zum Download bereit: https://www.land.nrw/soforthilfe
Ausdrucke:  
Betroffene erhalten die Antragsvordrucke außerdem ausgdruckt in den neu eingerichteten Außenstellen der Stolberger Stadtverwaltung in Zweifall, Vicht und der Innenstadt In diesen Außenstellen müssen die Dokumente vollständig ausgefüllt später auch wieder abgegeben werden: 
Innenstadt:  
- AOK-Gebäude, Frankentalstraße 16 (Normale Gesch
- Restaurant LIVING, Kaiserplatz (Mo.-Fr., 9-15 Uhr)
Vicht:  
- Pfarrbüro in Vicht, Rumpenstraße 2 (Mo.-Fr. 9-15 Uhr)
Zweifall:
- Zweifall, Dorfplatz (Container) (Mo.-Fr. 10-12 Uhr und
14-16 Uhr)